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Krankenversicherung

Pauschale Beihilfe erfolgreich gestartet

31. Januar 2019 Pressemitteilung

Seit dem 1. August 2018 können erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form der pauschalen Beihilfe erhalten. In zahlreichen Ländern hat seither die Diskussion um die Einführung einer pauschalen Beihilfe nach Hamburger Modell begonnen. Das neue Angebot erfreut sich einer guten Nachfrage: Ende Januar nutzten es bereits 1.015 Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg, weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Wegen des bundesrechtlich geregelten Zugangs (nachträgliche redaktionelle Änderung) ​​​​​​​zur Gesetzlichen Krankenversicherung steht das Hamburger Modell nur neuen Beamten offen beziehungsweise bereits gesetzlich Versicherten.

Zum Erfolg der Pauschalen Beihilfe erklärt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich freue mich, dass die Pauschale Beihilfe so erfolgreich gestartet ist. Die Zahl von über 1.000 Beamtinnen und Beamten zeigt, dass es einen großen Bedarf für eine solche Regelung gibt. Dass sich gerade in den unteren Besoldungsgruppen überproportional viele neue Beamtinnen und Beamten für die Pauschale Beihilfe entscheiden, verdeutlicht, dass wir eine sehr sozial gerechte Alternative zur bisherigen Beihilfe geschaffen haben.“

Eine erste vorläufige Auswertung zeigt, dass die Nutzung des Angebots je nach Laufbahngruppe und Besoldung sehr unterschiedlich ist. Während sich im allgemeinen Verwaltungsdienst fast bis zu 50 Prozent der neuen Beamtinnen und Beamten für das Angebot der pauschalen Beihilfe entscheiden, liegt die Nutzung in den höheren Besoldungsgruppen darunter. Bei Lehrerinnen und Lehrern zum Beispiel beträgt die Nutzungsquote rund 20 Prozent. Für Polizisten und Feuerwehrleute, die Heilfürsorge erhalten, besteht hingegen gar keine Veranlassung, die Pauschale Beihilfe zu nutzen. Eine erste umfassende Bilanz zur Nutzung der pauschalen Beihilfe wird der Senat nach Ablauf eines gesamten Haushaltsjahres ziehen.

Seit August mussten im Jahr 2018 circa 1 Million Euro für die Pauschale Beihilfe aufgewendet werden. Damit liegen die Kosten unter der bisherigen Prognose, wonach für ein ganzes Jahr 5,8 Millionen Euro veranschlagt wurden. Der Senat hatte ursprünglich geschätzt, dass circa 2.400 Beamtinnen und Beamte bereits früher gesetzlich versichert waren und bisher ihre Beiträge vollständig selbst gezahlt haben. Genaue Zahlen darüber stehen nicht zur Verfügung. Dass offenbar weniger Beamtinnen und Beamte bereits früher gesetzlich versichert waren, führt dazu, dass die Pauschale Beihilfe mit geringeren Einführungskosten verbunden ist. Dazu Senatorin Prüfer-Storcks: „Dass die Kosten zu Beginn niedriger liegen, kann ein gutes Signal an die anderen Länder und an den Bund sein, dem Hamburger Modell zu folgen.“

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Ländern Berlin, Brandenburg und Thüringen seitens der Landesregierungen bereits in der Umsetzung. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Modell Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.