Pflegeversicherung

Pflege solidarisch finanzieren: Eigenanteile der Pflegebedürftigen dürfen nicht weiter steigen

19. Februar 2019 Pressemitteilung

Gute Pflege braucht eine solide Finanzierung. Künftige Kostensteigerungen in der Pflege sollen deshalb nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden. Mit einer Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung fordert Hamburg die Bundesregierung auf, eine grundlegende Kurskorrektur bei der Finanzierung der Pflegeversicherung vorzunehmen. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, sollen der Eigenanteil eingefroren werden, künftige Kostensteigerungen solidarisch finanziert werden und auch die Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln erhalten.

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Die Pflegeversicherung in ihrer aktuellen Form sichert nicht das Risiko des einzelnen Versicherten umfassend ab, sondern gewährt im Falle der Pflegebedürftigkeit nur einen nach Pflegegraden gestaffelten Festbetragszuschuss. Darüber hinaus anfallende Kosten der Pflege müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen oder bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen die Hilfe zur Pflege als Sozialleistung in Anspruch nehmen. Damit ist die Pflegeversicherung bisher noch nicht einmal eine „Teilkaskoversicherung“, bei der jeder Versicherte einen Eigenanteil übernimmt und der Rest von der Versicherung getragen wird. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt mit jeder Vergütungserhöhung, die zwischen den Pflegekassen und den Trägern der Pflegeeinrichtungen vereinbart wird, um z. B. mehr Personal zu beschäftigen und besser zu bezahlen.

Die Bundesratsinitiative Hamburgs sieht eine Umkehrung des Leistungsprinzips der Pflegeversicherung vor: Nicht wie bisher die Leistungen der Versicherung werden gedeckelt, sondern die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Alle darüberhinausgehenden Kosten trägt die Pflegeversicherung. Die Eigenanteile sollen außerdem dadurch reduziert werden, dass die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro jährlich künftig von der Kranken- und nicht mehr von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Ein aufwachsender Steuerzuschuss von zunächst mindestens 1,5 Milliarden Euro soll dafür sorgen, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung nicht erhöht werden muss.

„Über 20 Jahre nach Einführung der Sozialen Pflegeversicherung ist es an der Zeit, das Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität neu auszubalancieren. Wir wollen das Prinzip der solidarischen Absicherung des Pflegerisikos stärken, indem wir einen Dreiklang aus begrenzten und kalkulierbaren Eigenanteilen, paritätischen Beiträgen zur Pflegeversicherung und einem dynamisierten Steuerzuschuss vorsehen“, sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

In der vollstationären Pflege im Pflegeheim überschreiten die Kosten bisher in vielen Fällen die Leistung der Pflegeversicherung – nicht selten führt dies zu Sozialhilfebedarf. Das Pflegerisiko wird damit zum Armutsrisiko. Der durchschnittliche Eigenanteil an den stationären Pflegekosten beträgt 618 Euro monatlich, hinzukommen Investitionskosten sowie Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Schon jetzt beziehen in Deutschland 300 000 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen (37 Prozent) und 77 000 ambulant Gepflegte (3 Prozent) Hilfen zur Pflege. Durch die künftigen Kostensteigerungen in der Altenpflege, die durch die notwendigen und politisch gewollten Leistungs- und Personalverbesserungen zu erwarten sind, wird dieser Effekt sich voraussichtlich noch verstärken.

„Die Situation in der Langzeitpflege in Deutschland muss dringend verbessert werden. Wir wollen für mehr und besser bezahltes Personal in Pflegeheimen und der ambulanten Pflege sorgen. Das darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen, die dann am Ende ihres Lebens noch zu Sozialhilfeempfängern werden. Mit dem Finanzierungsvorschlag Hamburgs wären je nach Höhe des Steuerzuschusses die von der Politik gewollten Verbesserungen bei der Personalausstattung und -bezahlung ohne oder mit nur geringer Beitragssatzsteigerung in der Pflegeversicherung zu finanzieren“, so Prüfer-Storcks.

Die Absicherung der Pflege ist nicht nur ein Problem der Sozialversicherung, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung mit den Beiträgen für pflegende Angehörige zur Rentenversicherung von 1,5 Milliarden Euro oder der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen auch gesellschaftliche Aufgaben. Krankenhaus- und Langzeitpflege haben bereits heute, aber noch mehr in der Zukunft, einen hohen Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften. Die Personalausstattung der Pflegeheime muss  bundesweit vereinheitlicht und besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Entsprechende Personalvorgaben werden zurzeit erarbeitet. Zusätzlich sollte sich die Vergütung der Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege an der höheren Bezahlung der Fachkräfte in den Krankenhäusern orientieren, die durchschnittlich 600 Euro monatlich mehr verdienen. Die Pflegekosten würden sich durch beide Maßnahmen um über 5 Milliarden Euro jährlich erhöhen.

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