Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir wollen Eltern bestmöglich unterstützen! Dazu gehört auch so wenig Bürokratie wie nötig. Mit dem Online-Antrag für den Kita-Gutschein gehen wir einen Schritt weiter, der Mühe spart – damit mehr Zeit bleibt für das, was wirklich wichtig ist.“
Wie funktioniert der Antrag?
Unter www.hamburg.de/kita-gutschein (was link with id: 12136240) finden Sie den Link zur Online-Antragstellung. Die erforderlichen Daten sind in wenigen Minuten eingetragen. Sie werden sicher an das zuständige Bezirksamt übermittelt – und Eltern erhalten sofort eine Antragseingangsbestätigung zum Ausdrucken. Diese wird von vielen Kitas als vorläufiger Gutschein akzeptiert, sodass die Betreuung genutzt werden kann.
Wichtig: Die Kosten werden erst ab Antragstellung übernommen. Der Gutschein sollte drei bis sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn beantragt werden.
Vom vollendeten ersten Lebensjahr an besteht ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Betreuung im Umfang von bis zu fünf Stunden. Dafür ist nun der Online-Antrag möglich.
Das Online-Verfahren wird weiterentwickelt: Zukünftig sollen auch Anträge auf Betreuung von mehr als fünf Stunden online möglich sein.
Zuzahlungen abgeschafft
Im Zuge dieser Vereinfachungen werden Familien mit sehr geringem Einkommen ab dem 1. August 2019 in Hamburg vollständig von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung auch für weitere Stunden befreit.
Sie müssen dann nicht einmal mehr den geringen verbleibenden Mindestbeitrag zahlen. Dies betrifft vor allem Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.