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Notfallstufen

Zehn Hamburger Krankenhäuser erreichen die höchste Stufe in der Notfallversorgung

06. Dezember 2019 Pressemitteilung

Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) haben sich auf die Zuordnung der Hamburger Krankenhäuser zu den Notfallstufen verständigt. Dabei erreichen zehn Hamburger Krankenhäuser eine umfassende Notfallversorgung (Stufe 3). Das heißt, sie erfüllen alle detaillierten Voraussetzungen für die Notfallversorgung. Fünf weitere Krankenhäuser erreichen die erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2), sechs die Basis-Notfallversorgung (Stufe 1).

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Die Einordnung erfolgte auf der Grundlage von schriftlichen und verbindlichen Angaben der Krankenhäuser zu ihrer jeweiligen Leistungsstruktur. Je nach Ausstattung und Leistungsangebot wurden sie in einer Notfallstufe (Basisversorgung bis umfassende Notfallversorgung) verortet. Dafür müssen jeweils bestimmte Fachabteilungen vorhanden sein, es gibt Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zu Versorgungskapazitäten, zur medizinisch-technischen Ausstattung sowie zu Strukturen und Prozessen.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Überprüfung durch die Krankenkassen hat bestätigt, dass Hamburg über eine sehr leistungsfähige Struktur in der Notfallversorgung verfügt, die von großer Bedeutung für die Menschen in der gesamten Metropolregion ist."

Im April 2018 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) das Konzept der gestuften Notfallversorgung beschlossen. Darin wurden für die Krankenhäuser Mindestanforderungen festgelegt, nach denen diese in verschiedene Stufen sortiert und damit unterschiedlich honoriert werden. Diese Anforderungen bestehen beispielsweise aus der Art und Anzahl der Fachabteilungen, der Anzahl und der Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals oder dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen im jeweiligen Krankenhaus.

Um eine Einstufung in die Stufe 1 (Basisnotfallversorgung) zu erhalten, müssen die Krankenhäuser beispielsweise eine Intensivstation mit mindestens sechs Intensivbetten (drei mit Beatmungsmöglichkeiten) sowie einen Schockraum mit einem über die Woche durchgängig verfügbarem Computertomographen vorhalten. Die Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie oder Unfallchirurgie müssen vorhanden sein.

Für eine Einstufung in die Stufe 2 (erweiterte Notfallversorgung) sind alle Anforderungen der Basisstufe mit zu erfüllen. Darüber hinaus muss beispielsweise eine Beobachtungsstation mit mindestens sechs Betten (zugeordnet der Zentralen Notaufnahme) und eine Intensivstation mit mindestens zehn Betten vorhanden sind. Neben den Fachabteilungen der Inneren Medizin, der Chirurgie und Unfallchirurgie müssen zudem vier weitere Fachabteilungen am Standort vorhanden sein, davon mindestens zwei aus der Kategorie der Primären Notfallversorgung (Neurochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Geburtshilfe, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Gastroenterologie)

Die umfassende Notfallversorgung (Stufe 3) muss alle Anforderungen der beiden niedrigeren Stufen miterfüllen. Neben den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Chirurgie und Unfallchirurgie muss das jeweilige Haus zudem über sieben zusätzliche Fachabteilungen verfügen, davon mindestens über fünf aus der Kategorie der Primären Notfallversorgung (Neurochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Geburtshilfe, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Gastroenterologie) sowie über eine Intensivstation mit 20 Beatmungsbetten.

Die auf Bundesebene beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen bilden damit also die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Dadurch soll die Finanzierung der Krankenhäuser für die Aufgaben der Notfallversorgung zielgenauer und gerechter werden. Gleichzeitig werden qualitätssichernde Standards für Notfallstrukturen gesetzt.

Kathrin Herbst, Leiterin der Hamburger Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen e.V., stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg: „Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, im Notfall in ein geeignetes Krankenhaus gebracht zu werden, das auch über die entsprechenden Fachärzte, Abteilungen und technischen Ausstattungen verfügt. Das neue Konzept hilft, Leben zu retten. Ab 2020 werden die Krankenkassen die aktuellen Einstufungen im Rahmen der Budgetverhandlungen für jedes Krankenhaus überprüfen.“

Dr. Claudia Brase, Geschäftsführerin der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Die Einstufung der Krankenhäuser in die Notfallstufen und Spezialmodule belegt, dass die Hamburger Krankenhäuser für die Notfallversorgung unverzichtbar sind. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für den Einigungswillen. Ohne die Einigung zwischen den Beteiligten hätte die Einstufung in jeder einzelnen Budgetverhandlung diskutiert werden müssen. So ist die einvernehmliche Einordnung der Notfallstufen in Hamburg ein großer Erfolg und im bundesweiten Vergleich eine Besonderheit.“

Normalerweise prüfen die Krankenkassen die von den Krankenhäusern vorgelegten Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, wie das jeweilige Krankenhaus einzustufen ist. Für 2019 haben sich die Akteure abweichend von diesem Verfahren auf die oben dargestellte Einordnung der Notfallstufen gemeinsam verständigt. So haben die Krankenhäuser in diesem Punkt vorerst Planungssicherheit.

 

Zuordnung der Hamburger Plankrankenhäuser zu den Notfallstufen gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018 im Überblick:

Basisnotfallversorgung

Erweiterte Notfallversorgung

Umfassende Notfallversorgung

Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg

Asklepios Westklinikum Hamburg

Albertinen- Krankenhaus

 

Bethesda Krankenhaus Bergedorf

Ev. Amalie Sieveking Krankenhaus

Asklepios Klinikum Harburg

 

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

BG Klinikum Hamburg (Modul Schwerverletztenversorgung)

Asklepios Klinik Nord

 

Schön Klinik Hamburg Eilbek

Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift (Modul Kindernotfallversorgung)

Asklepios Klinik Altona

 

Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand

Asklepios Klinik Nord Kinderklinik (Modul Kindernotfallversorgung)

Asklepios Klinik Barmbek

 

Universitäres Herz- und Gefäßzentrum am UKE (Modul Durchblutungsstörungen am Herzen)

 

Asklepios Klinik St. Georg

 

 

 

Asklepios Klinik Wandsbek

 

 

 

Kath. Marienkrankenhaus

 

 

 

Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf

 

 

 

Altonaer Kinderkrankenhaus (Modul Kindernotfallversorgung)

 

 

 

UKE, Universitäts- Kinderklinik (Modul Kindernotfallversorgung)

 

 

Für die HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg wurde aufgrund bereits laufender Gespräche mit den Kostenträgern vorerst keine Einstufung vorgenommen. Das Krankenhaus nimmt aber weiterhin, gemäß des Versorgungsauftrags, an der Notfallversorgung im Bereich der Gynäkologie, Geburtshilfe und Kinderheilkunde, teil.

Hintergrund zu den Notfallstufen (Auszug aus der Pressemitteilung des G-BA):

Die Regelung des G-BA geht zurück auf einen gesetzlichen Auftrag, mit dem die bisherige defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleistet werden soll.

Gemäß § 136c Absatz 4 SGB V hat der G-BA ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu beschließen.

Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung Mindestvorgaben – insbesondere zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen – differenziert festzulegen (siehe oben).

Die Zahlen zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Notfallversorgung basieren auf einer durch das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) durchgeführten Befragung der deutschen Krankenhäuser, ergänzenden Sekundäranalysen sowie detaillierten Einschätzungen der Länder zu den möglichen Auswirkungen des Notfallstufensystems.

Weitere Informationen zu den Regelungen stellt der G-BA auf seinen Internetseiten unter Notfallstrukturen in Krankenhäusern bereit:

https://www.g-ba.de/themen/bedarfsplanung/notfallstrukturen-krankenhaeuser/