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Gesundheit

Information zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

11. März 2020 Pressemitteilung
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Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 19 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit steigt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf 54 an. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen.

Bei allen 19 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen ein Zusammenhang mit Reisen aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet bzw. einem benachbarten Skigebiet in Ischgl in Österreich, das noch nicht als Risikogebiet eingestuft ist, oder um Personen die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender Infektionszahlen gilt daher nach wie vor, dass die Fälle gut abgrenz- und grundsätzlich nachverfolgbar sind.

Allgemeinverfügung zu Groß- und Kulturveranstaltungen

Die Gesundheitsbehörde wird in Kürze eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Großveranstaltungen erlassen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich am gestrigen Nachmittag zu Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 abgestimmt.

Dazu sagt die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Neben Art und Ort ist auch die Teilnehmerzahl ein Kriterium für die Genehmigung der Veranstaltung. Mit der Teilnehmerzahl steigt das Infektionsrisiko und die Nachverfolgbarkeit ist nicht mehr durchgehend gewährleistet. Wir haben uns am gestrigen Abend entschieden, dass auch in Hamburg wie in den allermeisten Ländern die Teilnehmerzahl ab 1000 Personen grundsätzlich zum Kriterium für die Absage von Veranstaltungen gemacht wird, um eine einheitliche Wahrnehmung der Maßnahmen im Bundesgebiet zu unterstützen.“

Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Teilnehmerzahl als 1000 werden die Empfehlungen des RKI für eine Risikoabwägung wie gehabt von den Gesundheitsämtern bewertet und entsprechende Auflagen oder Anordnungen erlassen. Die genauen Regelungen der Allgemeinverfügung werden im Moment zwischen den beteiligten Behörden ausgearbeitet und zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Die Regelung soll zunächst bis zum 30. April 2020 befristet werden.

Allgemeinverfügung zu Schul- und Kita-Besuch nach Rückkehr aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde hat am heutigen Mittwoch die gestern angekündigte Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Schulbesuchs für Reiserückkehrer aus den von COVID-19 betroffenen Risikogebieten erlassen. Die Allgemeinverfügung ist der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

Danach nehmen Schülerinnen und Schüler inkl. Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, unabhängig von Symptomen nicht am Schulbetrieb teil bzw. besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen).

Für alle weiteren Personengruppen gelten die gestern veröffentlichen Empfehlungen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten. Danach empfiehlt die Gesundheitsbehörde dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. Dies kann derzeit ein sinnvolles Instrument für Reiserückkehrer sein, um das Risiko einer möglichen Krankheits-Übertragung innerhalb ihres Betriebes/Unternehmens zu verringern. Arbeitgebern wird deshalb empfohlen, solche Möglichkeiten in ihrem Unternehmen zu prüfen und ggf. zu nutzen. Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen und staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.

Erweiterung der Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut

Das RKI hat am gestrigen Dienstag Italien und den Iran zu den internationalen Risikogebieten hinzugefügt. Zuvor waren nur einige Regionen in Italien und Iran als internationale Risikogebiete ausgewiesen. Neben Italien und dem Iran zählen auch die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Informationsmaterialien in Bus und Bahn

Die Gesundheitsbehörde informiert ab sofort mit Plakaten in Bussen und Bahnen über richtige Hygienemaßnahmen und Ansprechpartner. Dazu werden Plakate und Infoscreens zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter https://www.hamburg.de/coronavirus abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

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Allgemeinverfügung zu Schul- und Kita-Besuch nach Rückkehr aus Risikogebieten (vom 11. März 2020)

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