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Gesundheit

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

14. März 2020 Pressemitteilung
  • Sozialbehörde
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Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 35 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 158 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. 

Bei den 35 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reisen aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt nach wie vor, dass die Fälle immer noch abgrenzbar und grundsätzlich nachverfolgbar sind. 

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. 
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. 

Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (zum Beispiel Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen. 

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

RKI erweitert Risikogebiet auf Madrid und Bundesland Tirol

Das RKI hat am Freitagabend auch die spanische Hauptstadt Madrid und das österreichische Bundesland Tirol zum internationalen Risikogebiet ernannt. Neben Madrid und Tirol zählen Stand heute das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (unter anderem Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (zum Beispiel Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde zum Schulbetrieb

Um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren, wird als präventive Maßnahme durch eine dritte Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde in Abstimmung mit der Schulbehörde der Schulbetrieb zunächst bis zum 29. März ausgesetzt. Für Eltern, die dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, werden Notfall-Betreuungsangebote in der Schule für Kinder bis 14 Jahre vorgehalten. Auch die Kindertageseinrichtungen bleiben nur offen für Familien, die dringend auf Betreuung angewiesen sind. Dies geschieht im Interesse einer Aufrechterhaltung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie der Versorgung der Bevölkerung.

Regelungen für Veranstaltungen

Angesichts der aktuellen Lage in ganz Deutschland und in Hamburg arbeitet die Hamburger Gesundheitsbehörde derzeit an einer Verschärfung der Regelungen für Veranstaltungen und plant, dazu eine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen.

Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zum Schutz vulnerabler Personengruppen
Um das Risiko zu minimieren, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen (oder vergleichbaren Institutionen mit vulnerablen Personen) durch Besucherinnen und Besucher mit COVID-19 (Corona) infiziert werden, empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Maßnahmen:

  • Persönliche Besuche sollten auf das Notwendigste reduziert werden und je nach Situation stattdessen durch Telefonate ersetzt werden;
  • Einschränkung der Besuchszeiten allgemein sowie konkrete einschränkende Besucherregelungen (zum Beispiel kein Besuch von Menschen, die aus Risikogebieten kommen);
  • Je nach Ermessen der Häuser generell die tägliche Besucherzahl limitieren.

Für Kinderpatientinnen und -patienten sowie für besondere Bereiche, wie etwa zur Palliativversorgung, sollten spezielle Regelungen gefunden werden und besonders auf die Einhaltung der Hygieneregelungen geachtet werden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus (was link with id: 13669772) abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar. 

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Download

Allgemeinverfügung betreffend die befristete Schließung der Schulen (vom 13. März 2020)

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