Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 52 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 312 angestiegen.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich erwarten wir in den kommenden Tagen einen weiteren deutlichen Anstieg der Fallzahlen.
Bei den 52 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 10 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, 6 davon auf einer Intensivstation.
Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen
In Hamburg leben knapp 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.
Um diese besonders verwundbare Bevölkerungsgruppe zu schützen, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine fünfte Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Maßnahmen umfasst:
a) Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
b) Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und
c) sonstige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder ambulant betreuten Wohngruppen erbracht werden,
d) Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,
e) Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
f) Einrichtungen und Wohnformen, in denen Kinder und Jugendliche teil-/stationär betreut werden
gilt:
- Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten sind oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen bis auf weiteres die unter 1. Genannten Einrichtungen nicht betreten.
- Die Einrichtungen sorgen durch restriktive Einschränkungen der Besuche dafür, dass der Eintrag von Coronaviren möglichst verhindert wird. Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro Bewohnerin/Bewohner bzw. Patientin/Patient pro Tag zuzulassen. Die Besuchenden sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen (Händedesinfektion).
- Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.
- Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende sind zu schließen.
- Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. einschließlich der Gemeinschaftsaktivitäten größeren Ausmaßes (insbesondere mit Angehörigen) sind zu unterlassen.
Tagespflegeeinrichtungen sind grundsätzlich zu schließen. Gäste und Angehörige sind aufgefordert, bis auf weiteres auf die Nutzung zu verzichten. Ein Betreuungsangebot in jeder Tagespflege bleibt für diejenigen Gäste erhalten, für die keine andere Betreuung organisiert werden kann. Um die Einrichtungen zu entlasten, werden die Regelprüfungen von Wohneinrichtungen ausgesetzt.
Darüber hinaus wird die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) noch weitere Empfehlungen veröffentlichen:
- Ambulante Pflegedienste erhalten u.a. Hinweise zu Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.
- Betreiber von Servicewohnanlagen sollen Hygienehinweise aushängen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie private Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen absagen. Besuche von Externen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Besuche von Personen mit Infekten oder aus Risikogebieten sollen unterbunden werden.
Die Empfehlungen werden in Kürze auf der zentrale Info-Seite www.hamburg.de/coronavirus (was link with id: 13669772) veröffentlicht.
Da es für alte und hilfebedürftige Menschen für mehrere Wochen massive Kontakteinschränkungen geben wird, soll es eine Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger, die keine anderen Ansprechpersonen haben, wenden können. Wenn sie Sorgen oder Versorgungsprobleme haben, sollen sie dort Unterstützung finden. Die BGV wird dazu unverzüglich mit den Wohlfahrtsverbänden Gespräche aufnehmen.
Das Besuchsangebot des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren wird zunächst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt. Die BGV prüft derzeit, inwieweit ein telefonischer Ersatz geschaffen werden kann.
Angebote zu Testung auf das Coronavirus werden erweitert
Mit drei Maßnahmen wird der inzwischen sehr stark frequentierte Arztruf 116 117 entlastet:
- Verstärkung von 116117 - Nur in begründeten Fällen mit entsprechenden grippeähnlichen Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten oder Kontakt zu Infizierten sollte der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Sollte sich im Gespräch mit dem Arztruf der Verdacht auf eine Erkrankung an Covid-19 erhärten, wird ein mobiles Testteam entsandt und nur dann werden die Kosten von den Krankenkassen getragen. Die Kapazitäten des Arztrufs 116 117 wurden bereits und werden weiter personell verstärkt.
- Zusätzliche Testkapazität für Beschäftigte kritischer Infrastrukturen - Zusätzliche Testeinheiten gibt es für Beschäftige in sensiblen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, die sich in häuslicher Isolation befinden. Sie können sich schon nach ca. 5 Tagen testen lassen und bei negativer Testung die Arbeit wieder aufnehmen. ZU diesen Bereichen zählen insb. Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei, Schulen und Kitas, der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und der Unternehmen der Daseinsvorsorge. Hierzu werden drei mobile Testeinheiten in Betrieb genommen, die in konkreter Absprache mit den Unternehmen vor Ort die Testungen für die Beschäftigten vornehmen. Die Testungen erfolgen ausschließlich auf Anfrage und über Vermittlung des Arbeitgebers. Die Kosten über 59 Euro pro Test tragen die Einrichtungen und Unternehmen. Es ist ein zentraler Mailkontakt eingerichtet, an den Unternehmen und Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, ihren Bedarf mitteilen können.
- Testmöglichkeit für Betroffene ohne Symptomatik - Der Arztruf 116 117 berichtet in den letzten Tagen von zahlreichen Kontakten mit Hamburgerinnen und Hamburgern, die keine Krankheitssymptome haben, nicht aus Risikogebieten kommen und dennoch über ihre persönliche Situation verunsichert sind. Zur Entlastung der 116 117 wird ein neues Angebot für Menschen ohne Krankheitssymptome aufgebaut. Für diese Personengruppe werden in den kommenden Tagen bis zu sieben zusätzliche Testangebote in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern aufgebaut. Die Testungen erfolgen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen unter freiem Himmel, sodass die Krankenhäuser nicht betreten werden. Da die Betroffenen keine Symptome haben, muss bei negativem Ergebnis der Test selbst gezahlt werden.
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.
Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (zum Beispiel Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.
Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.
Informationen zu Risikogebieten des RKI
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.
Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (unter anderem Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (zum Beispiel Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.
Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts zu finden.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Informationen über das Coronavirus
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus (was link with id: 13669772) abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.
Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.
Informationen für Unternehmen
Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren.
Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr zu erreichen unter 040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das Angebot wird weiter ausgebaut.