Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ohne engagierte Pflegekräfte würden wir die Corona-Pandemie nicht bewältigen. Gerade die Beschäftigten in der Altenpflege leisten zurzeit Großartiges im Dienst für die besonders schutzbedürftigen Menschen in unserer Stadt. Sie haben noch vor den Beschäftigten im Krankenhaus die Folgen der Pandemie zu spüren bekommen. Das verdient eine besondere Anerkennung in Form einer Corona-Prämie. Ein Bonus für die Pflege im Krankenhaus muss im zweiten Schritt folgen. Eine Prämie kann aber nur eine Form der Anerkennung sein – Lohnsteigerungen ersetzt sie nicht. Ziel muss – unabhängig von der Corona-Pandemie und den mit ihr verbundenen Herausforderungen – eine bessere Personalausstattung sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung in der Pflege sein. In der Altenpflege wird immer noch weniger bezahlt als in der Krankenhauspflege, diese Lücke gilt es strukturell zu schließen.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Viele Pflegekräfte in unserer Stadt leisten unter erschwerten Bedingungen in diesen Tagen und Wochen mehr denn je herausragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen Anerkennung nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Leider haben die Arbeitgeber sich nicht bereit erklärt, sich an der Finanzierung der Prämie zu beteiligen. Als Finanzsenator ist es mir ein besonderes Anliegen, dabei mitzuhelfen, dass der Pflegebonus nun auch konkret Wirklichkeit wird. Im April hatte Hamburg als eines der ersten Bundesländer erklärt, sich an der Finanzierung beteiligen zu wollen. Wir halten Wort und tragen als Stadt unseren Teil dazu bei, damit die Unterstützung bei den Beschäftigten in der Pflege auch tatsächlich in zugesagter Höhe ankommt. Wir erwarten von der Bundesregierung aber auch, dass bei einem künftigen Corona-Bonus für Krankenhauspflegekräfte die Beteiligung der Arbeitgeber verbindlich vorgegeben wird.“
Nach dem Bundesgesetz können Beschäftigte, die in Pflegeheimen, in Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten in der Pflege beschäftigt sind, einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 25 Prozent Arbeitszeit in der Pflege soll der Bonus bis zu 1.000 Euro, für Auszubildende bis zu 900 Euro und für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtung bis zu 500 Euro betragen. Zwei Drittel dieser Beträge finanziert die Pflegeversicherung, in Hamburg übernimmt die Stadt den restlichen Betrag.
Besonders Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind in der Corona-Pandemie mit vielfältigen Herausforderungen im Arbeitsalltag konfrontiert. In Hamburg waren bisher von den rund 150 Pflegeeinrichtungen 39 vollstationäre Pflegeeinrichtungen von COVID19-Fällen betroffen. Dabei tragen die Beschäftigten neben der pflegerischen Verantwortung in besonderer Weise auch eine Verantwortung dafür, dass die erweiterten Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie die Betretungs- und Besuchsvorschriften in den Einrichtungen in Hamburg eingehalten werden oder wurden.
Ausgebildete Fachkräfte in der Altenpflege erhalten auch mit Nachtzuschlägen einen niedrigeren durchschnittlichen Bruttolohn als Pflegekräfte im Krankenhaus. Der Corona-Bonus soll auch deshalb während der Corona-Zeit als Zeichen der besonderen Anerkennung ausgezahlt werden. Eine Sonderzahlung an Pflegekräfte in Krankenhäusern soll folgen.
Laut des mit den Ländern abgestimmten Erlasses des Bundesfinanzministeriums für einen steuerfreien Corona-Bonus können Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen an ihre Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1500 Euro in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 nach § 3 Nummer 11 Einkommensteuergesetz auszahlen. Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Die steuerrechtliche Regelung gilt vom 1.3. bis 31.12.2020 und im August 2020 für alle Einrichtungen, die den Bonus bis Juli 2020 gezahlt haben, sowie im Januar 2021 für alle Einrichtungen, die den Bonus zwischen August und Dezember 2020 gezahlt haben. Dabei weisen die Arbeitgeber „unbürokratisch“ in einem Nachweisformular online nach, dass der Bonus an die Pflegekräfte gezahlt und nicht (vollständig) refinanziert wurde.