Grundsätzlich erfolgt die Betreuung im üblichen Umfang, für den ein Kita-Gutschein (was link with id: 12136240) ausgestellt ist. Um den besonderen Anforderungen an die gegenwärtige Situation Rechnung zu tragen und um alle Vorsichtsmaßnahmen umsetzen zu können, dürfen Einrichtungen im Einvernehmen mit den Eltern davon abweichen und die Betreuungszeiten anpassen.
Damit zugleich Planungssicherheit für die Eltern besteht, ist in jedem Fall mindestens eine Betreuung von 20 Stunden an mindestens drei Tagen zu gewährleisten.
Neben den Regelungen zur Hygiene im Kita-Alltag gilt weiterhin, dass Beschäftigte, Kinder und deren Familienmitglieder in behördlich angeordneter Quarantäne die Kita nicht betreten dürfen. Kindern, die Krankheitssymptome zeigen, dürfen nicht betreut werden. Bei eventuellen Symptomen einer Corona-Infektion muss das Kind gegebenenfalls abgeholt werden, sodass ein Verdacht abgeklärt werden kann.
Darüber hinaus sollen die Kinder möglichst in festen Gruppen durch feste Teams betreut werden. Ihre Anwesenheit und Kontakte in der Gruppe sind täglich zu dokumentieren. Dies dient dazu, bei auftretenden Infektionen oder Verdachtsfällen mögliche Infektionsketten möglichst gut nachvollziehen zu können.
Käme es zu akuten Infektionsfällen in Kitas, greift das übliche Verfahren der Kontaktverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt, das im gegebenen Fall auch die weiteren Maßnahmen anordnet.
Für Beschäftigte in den Einrichtungen steht weiterhin bei Bedarf eine Testmöglichkeit zur Verfügung.
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Endlich ist in den Kitas ist nun wieder Leben und Betrieb, und das ist gut so – vor allem für die Kinder, von denen viele lange darauf verzichten mussten! Dass nun wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfindet, heißt aber nicht, dass wir alle Vorsicht über Bord werfen.
Weiterhin müssen wir sehr gründlich darauf achten, die in den vergangenen Wochen eingeübten Regeln einzuhalten. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir jedem einzelnen Verdachtsfall nachgehen können und eine Verbreitung im Falle des Falles möglichst zügig einschränken. Das Risiko ist durch unsere Maßnahmen eingedämmt und beherrschbar, aber es ist nicht völlig verschwunden.
Ich werbe deswegen auch bei allen Eltern um Verständnis für die zum Teil nach wie vor bestehenden Einschränkungen. Das gilt auch dafür, dass Kinder mit Symptomen nicht betreut werden können: Es ist nicht akzeptabel, alle anderen einer Ansteckung auszusetzen.“
Verlässliche Informationen rund um das Thema Kitas stets unter www.hamburg.de/kita (was link with id: 294126) .