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Corona-Briefing: Kalenderwoche 46

Zahlen und Einschätzungen zum Infektionsgeschehen

10. November 2020 Pressemitteilung
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Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 3117 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 164,1. Rund 17.900 Infektionen seit Beginn der Pandemie stehen damit gut 10.400 Personen gegenüber, die als geheilt gelten.

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In Hamburg werden in 17 Krankenhäusern gegenwärtig 283 Patienten stationär behandelt, 168 von ihnen mit Wohnort in Hamburg. Für 57 Hamburger Patienten ist eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. 159 Patienten sind im Alter von über 70 Jahren.

In insgesamt 19 Pflegeeinrichtungen sind tagesaktuell 267 Bewohnerinnen und Bewohner aktuell infiziert. In elf Pflegeeinrichtungen gibt es zehn oder mehr Fälle. Stadtweit sind 129 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert.

Die Testkapazitäten Hamburgs liegen weiter auf hohem Niveau und am Rande der Belastungsgrenze: An jedem Werktag werden durchschnittlich 18.100 Tests durchgeführt, die Rate der positiven Befunde ist erneut leicht angestiegen und liegt nun bei 5,5 Prozent der Tests. 

Für den Einsatz von Schnelltests ist ein digitales Antragsverfahren eingerichtet worden: Nach der Upload eines Testkonzeptes können die berechtigten Einrichtungen, beispielsweise Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, bereits mit der Beschaffung und Nutzung beginnen*. Rund 200 solcher Konzepte sind bereits zur Genehmigung eingereicht worden.

In der 45. Kalenderwoche sind insgesamt 2642 Fälle gemeldet worden, der Wert der Vorwoche wird damit erneut überschritten; davon gehen 993 auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen zurück; 245 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen. Für 407 der Fälle ist die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen möglich, insgesamt handelt es sich um 70 identifizierte Ausbrüche (ab zwei Personen); Aussagen zu den Infektionsumfeldern können nur für einen Teil dieser Ausbrüche gemacht werden. Der Infektionsort liegt überwiegend in Hamburg; für sechs SARS-CoV-2 Infektionen ist ein Infektionsort im Ausland (Kroatien, Polen, Spanien) angegeben.

Die Anzahl der Todesfälle, bei denen laut Institut für Rechtsmedizin die Covid-19-Erkrankung todesursächlich war, ist auf 262 gestiegen (+6). Das RKI vermeldet unterdessen insgesamt 304 Verstorbene, die auch mit dem Corona-Virus infiziert waren.

Weiterhin wird es in Hamburg als bedeutsam eingeschätzt, die Kontakte infizierter Personen möglichst vollständig nachzuvollziehen, um die unbemerkte Weitergabe von Infektionen zu verhindern. Das wirksamste Mittel hierfür ist es, die Kontaktpersonen in Quarantäne zu versetzen. Dazu müssen die Gesundheitsämter nicht nur die infizierten Personen kontaktieren, sondern auch diejenigen, die mit ihnen im engen Kontakt waren. Weil mit einer hohen Anzahl von Neuinfektionen auch eine erhebliche Anzahl zusätzlicher Kontaktpersonen einhergeht, ist zuletzt der hierfür erforderliche Aufwand immens gestiegen. Zwar beobachten die Gesundheitsämter einen leichten Rückgang der durchschnittlich zu ermittelnden Kontakte; die übliche Spanne liegt aber nach wie vor zwischen fünf und dreißig Kontakten, die zu überprüfen sind; nicht alle von ihnen sind im Ergebnis auch enge, quarantänepflichtige Kontakte.

Damit die Kontaktnachverfolgung wieder zeitnah erfolgen kann, nimmt Hamburg eine neue Verstärkungseinheit in Betrieb: Seit Anfang der Woche wurde die Tätigkeit der Zentralen Unterstützung Kontaktnachverfolgung auf zunächst 45 Arbeitsplätzen aufgenommen. Personen, die durch den engen Kontakt mit nachweislich Infizierten gegebenenfalls eine Quarantäne antreten müssen, werden von hier aus telefonisch kontaktiert. Die Kapazitäten in den Gesundheitsämtern können so auf ärztliche Tätigkeiten konzentriert werden. 

Die Mitarbeitenden, die in der Zentralen Unterstützung Kontaktnachverfolgung tätig werden, sind städtische Beschäftigte aus anderen Bereichen – beispielsweise Kräfte aus dem Polizeiorchester und der Glücksspielaufsicht. Kurzfristig soll diese Unterstützungseinheit auf bis zu 250 Kräfte ausgebaut werden.

Die Nachverfolgung der Kontaktpersonen wird an den aktualisierten RKI-Verfahrensmaßstäben ausgerichtet. Damit geht eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhangen mit identifizierten Ausbrüchen bzw. Infektionsclustern einher. 

Medizinisches Personal wird zudem künftig als Kontaktperson der Kategorie III geführt und die entsprechende berufliche Tätigkeit in den Systemen vermerkt, damit im gegebenen Fall bei besonderer Dringlichkeit und bei einem negativen Testergebnis eine frühere Entlassung aus der Quarantäne erfolgen kann. 

Dies soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der medizinischen Einrichtungen nicht dadurch zu schmälern, dass Fachpersonal in Quarantänen gebunden ist. Hierfür wird kurzfristig eine besondere Testmöglichkeit geschaffen. Die frühere Quarantänebeendung ist dabei ausschließlich für Kontaktpersonen, nicht für Infizierte, möglich.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Alle wichtigen Informationen sind zentral, stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona (was link with id: 13669772) zusammengestellt. Die Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter 040 42828 4000. Auf den Internetseiten des Senats ist auch kurz und knapp zusammengefasst, welche Verordnungsregeln aktuell gelten.

Hinweis für Redaktionen

Die täglichen Meldewerte zur Corona-Lage sind auf www.hamburg.de/corona-zahlen (was link with id: 13907680)  verfügbar. Dort steht auch eine wöchentlich fortgeschriebene Zahlenreihe zum Download bereit, welche die Entwicklung der täglichen Fallzahlen, der seit Pandemiebeginn gesamthaft je gemeldeten Infektionszahlen sowie der 7-Tages-Inzidenzen zusammenfasst.
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* Korrekturhinweis: In einer vorherigen Fassung hatte es geheißen, der Einsatz von Schnelltests könne erst nach Genehmigung des entsprechenden Konzepts beginnen. Das trifft nicht zu und wurde korrigiert. Korrekt ist: Gem. Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) des Bundes, § 6 (3), „können die antragstellenden Einrichtungen oder Unternehmen nach Satz 1 bis zu 30 Tage nach dem Antrag PoC-Antigen-Tests nach Maßgabe der Mengen nach Satz 3 in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen.“