Corona

Ausweitungen von Tests und Schutzimpfungen für pädagogisches Personal in Kitas – eingeschränkter Regelbetrieb in Hamburgs Kitas voraussichtlich ab 15. März

03. März 2021 Pressemitteilung

Die Sozialbehörde stellt zusätzliche Testangebote für Kita-Beschäftigte bereit. Ab heute können die Beschäftigten aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung zudem einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren.

  • Sozialbehörde

Impfberechtigt sind alle Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben. Dies umfasst beispielsweise auch Auszubildende oder Therapeutinnen und Therapeuten. Die Impfung ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 116 117 oder online unter www.impfterminservice.de. Zum Nachweis der Berechtigung muss im Impfzentrum eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.

Parallel dazu hat die Sozialbehörde die derzeitige Teststrategie erweitert. Bereits seit dem vergangenen Jahr besteht die Möglichkeit für Beschäftigte der Kindertagesbetreuung, sich anlassunabhängig und kostenfrei zu einer PCR-Testungen anzumelden. Diese Möglichkeit gibt es weiterhin. Sie wird um Schnelltests zum Eigengebrauch ergänzt. Ab dem 10. März sollen sich alle Beschäftigten der Kindertagesbetreuung zwei Mal pro Woche anlassunabhängig in ihrer Einrichtung selbst testen. Die kurzfristige Beschaffung würde für die Einrichtungen unter Umständen eine große Herausforderung bedeuten. Die zusätzlichen Testmöglichkeiten sollen schnell zur Verfügung stehen. Daher wird die Sozialbehörde allen Einrichtungen die für die ersten vier Wochen benötigten Tests bereitstellen, die erste anteilige Charge bereits bis zum kommenden Montag.

Eine Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb ist voraussichtlich für den Montag, 15. März vorgesehen, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Ab diesem Zeitpunkt können grundsätzlich wieder alle Kinder in den Einrichtungen betreut werden. Kinder alleinerziehender Eltern, sowie Kinder

  • mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf,
  • deren Eltern eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist,
  • die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind,

können die Betreuungszeiten im vollen Umfang in Anspruch nehmen. Alle übrigen Kinder haben die Möglichkeit, an mindestens 20 Std. in der Woche die Kita zu besuchen.

Bei personellen Engpässen haben die Einrichtungen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen. Die Elternbeiträge bleiben ausgesetzt, bis der Regelbetrieb wieder ohne Einschränkungen aufgenommen wird.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Ich bin froh, dass wir uns auf die Kitas verlassen können – die Mitarbeitenden dort machen eine wunderbare Arbeit, die von großer Bedeutung für die ganze Stadt ist. Spätestens jetzt, wo uns die Kita-Betreuung schon länger fehlt, dürfte das jeder gemerkt haben.
Vor jeder Entscheidung, wie es in den Kitas weitergeht, wägen wir sehr gründlich ab. Einerseits liegt es in der Natur der pädagogischen Arbeit, dass es Kontakte gibt. Deswegen müssen sichere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Andererseits haben Kinder ein Recht auf Bildung, auch auf frühe Bildung, und Eltern sind auf Betreuungsmöglichkeiten angewiesen. Insgesamt müssen wir noch sehr vorsichtig sein, was Lockerungen und Kontakte angeht. Mit dem nach wie vor geringen Infektionsgeschehen bei Kindern, zusätzlichen Testmöglichkeiten und einem bevorzugten Impfangebot für Mitarbeitende in den Kitas können wir aber nun wieder ein umfassenderes Kita-Angebot ermöglichen. Es wird bei Kindern und Eltern gleichermaßen sehnlich erwartet.“

Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de 
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde | Twitter, Facebook, Instagram: @sozialbehoerde

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