Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person begrenzt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben.
Rücknahme von Öffnungsschritten
Die Ausübung von Sport im Freien ist ebenfalls nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die im Freien mit höchstens zehn Personen Sport treiben können.
Die Öffnung des Einzelhandels mit vorheriger Terminbuchung wird zurückgenommen. Möglich bleibt eine Bestellung der Ware im Internet mit kontaktloser Abholung (click & collect).
Museen, die musealen Teile von Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, zoologische Gärten, Ausstellungen sowie Tierparks müssen wieder schließen.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Friseure und körpernahe Dienstleistungsbetriebe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet bleiben.
Teststrategie an Schulen und Kitas
Für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen werden weiterhin in großem Umfang Schnelltests bereitgestellt. Auch für die Schulbeschäftigten gibt es ein regelmäßiges Testangebot. Schließungen im Bildungsbereich sollen weiterhin vermieden werden.
Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.
Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde | Twitter, Facebook, Instagram: @sozialbehoerde