Corona-Tests bei Arbeitgebern

Betriebliche Testbeauftragte können über Schnelltests unter Aufsicht eine Bescheinigung ausstellen

07. April 2021 Pressemitteilung

Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben können die Hamburger Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bescheinigungen mit 12-stündiger Gültigkeit auszustellen. Diese Arbeitgebertestbescheinigung gilt wie Bescheinigungen aus den kostenlosen wöchentlichen Bürgertests und ermöglicht bei negativem Befund ebenso, bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

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Aufgrund der Regelung in § 10j der Eindämmungsverordnung sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber „ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels eines Schnelltests nach § 10d unterbreiten und diese Testungen organisieren.“ 

Unternehmen sind berechtigt, bei Testungen auf das Corona Virus SARS-CoV-2 mittels eines PoC-Antigentests (Schnelltests), Bescheinigungen über die Testung sowie das Ergebnis auszustellen. Dies gilt nur, sofern die Voraussetzungen nach §10 i EindämmungsVO (abrufbar unter www.hamburg.de/verordnung) erfüllt werden und eine Selbstverpflichtung gegenüber der Behörde eingehen. Diese ist unter www.hamburg.de/arbeitgeberbescheinigung-testung bereitgestellt. 

Diese Bescheinigungen dürfen nur durch betriebliche Testbeauftragte ausgestellt werden, die in der Durchführung von Schnelltests geschult und der für Gesundheit zuständigen Behörde als solche angezeigt worden sind. Zudem muss die Testung unter Aufsicht der oder des betrieblichen Testbeauftragten durchgeführt werden. Die Testungen sind unter Angabe der Personendaten schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und aufzubewahren (§ 10i). 

Arbeitgeber sowie mögliche testbeauftragte Personen von Unternehmen erhalten weitere Informationen sowie Schulungsvorgaben und Informationen für die Voraussetzungen sowie Dokumente zum Download unter www.hamburg.de/arbeitgeberbescheinigung-testung.

Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de 
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde | Twitter, Facebook, Instagram: @sozialbehoerde

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