Corona-Verordnung

Anpassungen der Eindämmungsverordnung

04. Februar 2022 Pressemitteilung

Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde angepasst. Die Erhebung der Kontaktdaten ist nicht mehr verpflichtend. Die neue Verordnung tritt am morgigen Sonnabend, 5. Februar, in Kraft.

  • Sozialbehörde

Aufgrund der umfassenden 2G-Plus-Regelungen und der damit verbundenen Zutrittskontrollen kann bis auf weiteres auf die Erhebung von persönlichen Kontaktdaten beim Betreten von Einrichtungen, Veranstaltungen, gastronomischen Einrichtungen etc. verzichtet werden.
In der 65. Änderungsverordnung wurde die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten gestrichen. Ein Einchecken mit der LUCA-App oder das händische Ausfüllen von Formularen ist ab Sonnabend, 5. Februar 2022, nicht mehr erforderlich. Dies gilt für alle Bereiche der Eindämmungsverordnung, in denen die Kontaktdatenerhebung erforderlich war (§ 9 bis § 22, § 25, § 27, § 28 sowie § 31 bis § 33). Auch ein Bußgeld wird nicht mehr erhoben.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

Rückfragen der Medien

Sozialbehörde
Pressestelle
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
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Telefon: 040/428 43 1875
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