Auch für die schutzsuchenden Menschen selbst ist unklar, für welche Zeitdauer sie in Hamburg bleiben. Die Zahl der Geflüchteten und ihre Aufenthaltsdauer wird maßgeblich von den derzeit nicht absehbaren Entwicklungen in der Ukraine abhängen.
Auch bei hohen Zugangszahlen soll gewährleistet werden, dass Menschen ein Dach über dem Kopf erhalten. Um die kurzfristige Unterbringung sicherstellen zu können, waren in den vergangenen Wochen bereits mehrere Objekte – darunter mehrere Hotel- und Gewerbeflächen – kurzfristig angemietet worden.
Darüber hinaus werden als Maßnahme zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) derzeit weitere Interimsstandorte zur Unterbringung hergerichtet. An 15 Standorten stehen damit derzeit rund 6.400 Plätze für Übernachtungen zur Verfügung oder werden noch bereitgestellt. Das beinhaltet die bereits angekündigten und weitere Interimsstandorte. Darüber hinaus gibt es rund 1.900 Notübernachtungsplätze in der Messehalle, welche jedoch nur bis Mitte April zur Verfügung steht, sowie 600 Notübernachtungsplätze in der ehem. Fegro-Halle in der Schlachthofstraße, die derzeit mit einem verbesserten Standard hergerichtet wird. Beide Hallen werden nur genutzt werden, wenn keine anderen Möglichkeiten zur kurzfristigen Unterbringung verfügbar sind.
Um insgesamt ausreichend Kapazitäten für die bereits in Hamburg befindlichen und absehbar weiter ankommenden Menschen vorhalten zu können, ist es erforderlich, darüber hinaus weitere und insbesondere langfristig verfügbare Kapazitäten zu schaffen.
Daher ist vorgesehen, die Laufzeit bereits bestehender Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu verlängern oder die Nutzung anzupassen. An 21 Standorten in allen Bezirken Hamburgs werden entsprechende Planungen gegenwärtig unter Beteiligung der Bezirke konkretisiert.
Für den nun eingetretenen Fall, dass weitere Plätze benötigt werden, hatte die Stadt bereits Planungen angestellt, um weitere Flächen für Unterkünfte herzurichten. Teile dieser Reserveplanungen werden umgesetzt. Im Zuge dessen sollen acht neue Standorte errichtet und insgesamt 1.290 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der Bezirke sind für folgende Standorte eingeleitet:
Die Planungen des Senats für die Schaffung ausreichender Unterkunftskapazitäten sind damit nicht abgeschlossen, sondern werden fortlaufend ergänzt und dem Bedarf angepasst.
Eine Übersicht über alle Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet sowie eine separate Auflistung der kurzfristig eingerichteten Interimsstandorte ist online unter www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte (was link with id: 4372574) verfügbar.
Für Schutzsuchende, die zunächst privat untergekommen waren, nun aber eine öffentliche Unterkunft benötigen, wird eine eigene Anlaufstelle eingerichtet.
Die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) des städtischen Sozialunternehmens Fördern & Wohnen hilft, eine geeignete Unterkunft zu identifizieren. Dort werden die Unterlagen geprüft, und es kann sofort ein Platz vermittelt werden. Individuelle Bedarfe, wie Familienkonstellationen oder Unterstützungsbedarfe, werden dabei berücksichtigt.
Die Anlaufstelle ist ab dem Montag, 4. April, in der Straße Grüner Deich 21 in Hammerbrook, zu erreichen und montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Dieses Beratungsangebot richtet sich speziell an schutzsuchende Ukrainer, die in der Hammerstraße registriert wurden, in Hamburg vorübergehend in privatem Wohnraum untergekommen waren und aktuell Unterbringungsbedarf haben.
Informationen für Schutzsuchende, auch in ukrainischer Sprache, sind zusammengefasst auf www.hamburg.de/ukraine (was link with id: 15920702) . Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen wenden an: ukrainehh@sk.hamburg.de.