Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Auch Familien, die zwar keine staatlichen Leistungen beziehen, aber über ein geringes Einkommen verfügen, können das Bildungspaket nutzen. So können zum Beispiel die Kosten für anstehende Klassenfahrten ganz oder anteilig übernommen werden.
Leistungen für Schulbedarf und Mittagessen
Das Bildungspaket umfasst unter anderem einen pauschalen Betrag für den Schulbedarf. Davon können zum Beispiel Schultaschen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien gekauft werden. Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII, die Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren haben, erhalten die Pauschale automatisch.
Leistungen gibt es zudem für ein- oder mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Kindertagesbetreuung oder der Schule, die Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags an der Schule und die Schulbeförderungskosten. Auch das Mittagessen in der Kindertageseinrichtung sowie die Mittagsverpflegung in der Schule und die Lernförderung sind Teil des Bildungspakets.
Pauschaler Betrag für soziokulturelle Teilhabe
Im Rahmen der soziokulturellen Teilhabe für Kinder und Jugendliche wird außerdem die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten mit 15 Euro monatlich gefördert. Das Geld kann für Kultur-, Musik-, Sport- und Freizeitaktivitäten ausgegeben werden, wie etwa Fußball im Verein oder die Teilnahme an Pfadfinderreisen. Auch Ausrüstungsgegenstände wie Musikinstrumente oder Tischtennisschläger können von dem Geld bezahlt werden.
Über das umfangreiche Angebot des Bildungs- und Teilhabepakets informiert die Stadt online unter www.hamburg.de/bildungspaket (was link with id: 2824234) .
Dort stehen die Informationen auch in mehreren Fremdsprachen zur Verfügung.
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