Menschen mit Behinderungen sollen in Politik und Gesellschaft mitbestimmen können. Die Förderung dieser Mitbestimmung ist in Hamburg nicht nur ein Ziel des Senats, sondern auch gesetzlich verankert (§15a, HmbBGG). Der neu eingerichtete Partizipationsfonds, der auf einen Beschluss der Bürgerschaft zurückgeht, stärkt Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Verbände darin, ihre Beteiligungsrechte eigenständig wahrzunehmen.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Uns geht es darum, nicht über Menschen mit Behinderungen zu sprechen, sondern mit ihnen. Das Geld aus dem Partizipationsfonds hilft, dass sie aktiv und auf Augenhöhe mit anderen Interessenvertretungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Selbstbefähigung, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können.“
Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Vorsitzende des Vorstands der BürgerStiftung Hamburg: „Die BürgerStiftung Hamburg verbindet die Menschen in unserer Stadt. Wir machen Mut. Mit dem neuen Partizipationsfonds wollen wir Hamburgerinnen und Hamburgern mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Wir fördern niedrigschwellig ehrenamtliche Organisationen und kleinere Vereine, die sich in diesem Bereich engagieren, weil sie bereits viel Wissen und bewährte Strukturen mitbringen. So können wir am besten helfen. Der Partizipationsfonds ist uns ein wichtiges Anliegen, denn eine lebendige Stadtgesellschaft, die sich den Problemen der Zeit stellt, lebt von Vielfalt und der Teilhabe aller.“
Förderung der Selbstbefähigung von Verbänden und Vereinen
Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an Weiterbildungen und Qualifizierungsangeboten zur Stärkung der Selbstvertretung, Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und die Vernetzung der Selbstvertretungsorganisationen und Verbände untereinander. Auch für die Erstellung barrierefreier Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit können Fördergelder beantragt werden.
Mittel aus dem Fonds können ausschließlich Interessens- und Selbstvertretungsorganisationen sowie Betroffenenverbände der Menschen mit Behinderungen beantragen, eine Inanspruchnahme der Mittel durch Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Siebenköpfiger Beirat begleitet die Fördervergabe
Die Sozialbehörde hat einen siebenköpfigen Beirat einberufen, der an der Auswahl der zu fördernden Projekte beteiligt wird. Damit werden die Interessen der Menschen mit Behinderung im Vergabeprozess berücksichtigt.
Die BürgerStiftung Hamburg übernimmt im Auftrag der Stadt die zuwendungsrechtliche Administration. Sie berät auch dazu, ob und wie Projekte gefördert werden können.
Alle Informationen zum Fonds und den Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.buergerstiftung-hamburg.de/fonds/partizipation. Fragen zur Antragstellung können direkt an die Projektkoordinatorin des Partizipationsfonds, Dr. Chisha Chakanga, unter Telefon 0176/344 851 95 oder E-Mail an Chisha.Chakanga@buergerstiftung-hamburg.de gerichtet werden.
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