Die Schlichtungsstelle nach § 13a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) wurde neu eingerichtet und nahm ihre Tätigkeit zu Beginn des neuen Jahres auf.
Sie steht allen Menschen mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden kostenfrei offen.
Dabei dient die Schlichtungsstelle der Umsetzung und Einforderung aller Rechte aus dem HmbBGG und vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht.
Sie arbeitet niedrigschwellig, barrierefrei und unabhängig. Dazu wird in einem schriftlichen Verfahren eine Stellungnahme der öffentlichen Stelle eingeholt und gegebenenfalls ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet.
Informationen zur Schlichtungsstelle, zur Antragsstellung und zur Erreichbarkeit gibt es im Internet unter www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung (was link with id: 16527444) .
Neben der Schlichtungsstelle des Bundes und der Freien und Hansestadt Bremen ist Hamburg das zweite Bundesland, das mit der Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nochmals in seinem Anliegen bekräftigt.
Die Entscheidung, die Schlichtungsstelle in der Hauptstelle der ÖRA in der Dammtorstraße 14 zu eröffnen, schließt an deren langjährige Tradition und Expertise auf dem Gebiet der Streitvermeidung an. Die ÖRA feierte 2022 ihr 100-jähriges Bestehen. Hamburgerinnen und Hamburger mit niedrigem Einkommen können sich bei ihr in allen Rechtsgebieten gegen geringe Gebühr außergerichtlich beraten lassen.
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