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Corona-Eindämmungsverordnung bis 31. Januar 2023 verlängert

12. Januar 2023 Pressemitteilung

Der Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Anpassungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Für die Zeit nach dem 31. Januar wird erneut geprüft, ob eine Anpassung der Maßnahmen erforderlich ist. ​​​​​​​


Eine Änderung der Maßnahmen und Regelungen gibt es lediglich beim sogenannten „Freitesten“ von medizinischem Personal im Gesundheitswesen. Künftig können sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Tätigkeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind. Dies bedeutet eine Erleichterung, denn bisher war das Freitesten nur mittels PCR-Test oder Schnelltest in einer Teststelle möglich. Im Übrigen erfolgt die Verlängerung, weil die Gültigkeit der bisherigen Verordnung bis zum 14. Januar befristet ist.

Insgesamt enthält die Verordnung nur noch wenige Einschränkungen. Diese Basisschutzmaßnahmen sind am Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet.

Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig. In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben. Im Übrigen bewerten wir die Lage – auch mit Blick auf die Regelungen der norddeutschen Länder – kontinuierlich neu.“  

Es handelt sich um die 80. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie tritt am Sonnabend, 14. Januar, in Kraft.

Die Eindämmungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.

Rückfragen der Medien

Sozialbehörde
Pressestelle
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/go/sozialbehoerde


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