Mit der Prämienrichtlinie zur Wohnraumversorgung von wohnungslosen Haushalten fördert die Sozialbehörde Träger, die eine wohnungslose Person bzw. einen wohnungslosen Haushalt mit Anspruch auf Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung in Wohnraum vermitteln und im Anschluss für ein Jahr im Rahmen einer sozialen Wohnbegleitung unterstützen. Die Richtlinie trat zum 1. Juli 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der Hamburger Wohnungsmarkt ist eng. Deshalb stellt es für wohnungslose Menschen eine besondere Herausforderung dar, überhaupt eine eigene Wohnung zu finden. Um hier gegenzusteuern, unterstützen wir jetzt noch stärker Träger, die wohnungslose Haushalte in Wohnraum vermitteln. Hier setzt die neue Prämienrichtlinie an. Sie fördert die erfolgreiche Vermittlung von wohnungslosen Haushalten. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die Mietverhältnisse während des ersten Jahres nach Mietbeginn bei Fragen und Problemen begleitetet werden. So kann eine nachhaltige Vermittlung in Wohnraum gelingen.“
Die Prämienrichtlinie der Sozialbehörde richtet sich an Träger, die wohnungslose Menschen beim Umzug in Wohnraum unterstützen wollen, die in öffentlich-rechtlicher Unterbringung leben. Als wohnungsloser Haushalt gilt dabei jeder Haushalt in Hamburg, der die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung erfüllt.
Basis für den Erhalt der Prämie ist, dass Träger einen wohnungslosen Haushalt oder eine wohnungslose Person erfolgreich in Wohnraum vermitteln und für ein Jahr eine soziale Wohnbegleitung zur Verfügung stellen. Diese umfasst dabei die Beratung und Unterstützung der Mieterinnen und Mieter in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten, die Bearbeitung von Problemen im Mietverhältnis, die bedarfsgerechte Vermittlung an andere Einrichtungen des Hilfesystems und die Ansprechbarkeit für die Vermieterin beziehungsweise den Vermieter.
Die Prämienhöhe orientiert sich am Dreifachen des Betrages der Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete:
Haushaltsgröße
Prämie
1 Person
1.980 €
2 Personen
2.400 €
3 Personen
2.820 €
4 Personen
3.390 €
5 Personen
4.710 €
6 Personen
5.340 €
Jede weitere Person
990 €
Mit der Durchführung der Prämienrichtlinie wurde die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) beauftragt. Soziale Träger können sich dort als solche registrieren lassen und Anträge auf Zahlung der Prämie stellen. Das Fördervolumen beträgt eine Million Euro.
Noch immer gibt es Menschen, für die ein eigenes Zuhause keine Selbstverständlichkeit ist und die sich über eine eigene Wohnung freuen würden.
Wohnungsangebot abgeben
Wenn Sie über eine oder mehrere freie Wohnungen verfügen, die Sie unbefristet vermieten möchten, können Sie diese der Sozialbehörde zur Vergabe an wohnungslose Haushalte anbieten.
Die Sozialbehörde unterstützt Sie in Zusammenarbeit mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern (Fachstellen) dabei, einen geeigneten Mieter oder eine geeignete Mieterin zu finden.
Die Behörden prüfen, inwieweit eine finanzielle Unterstützung bei der Übernahme der Mietkosten stattfinden kann, unterstützen den Mietabschluss und begleiten die Mietparteien – sofern gewünscht – im Wohn- bzw. Mietalltag.
Und so geht es:
Bitte senden Sie uns zum Wohnungsangebot eine E-Mail mit folgenden Angaben:
Ihr Name / Firma / Rechtsform / Anschrift.
Angaben zur Wohnung (Belegenheit, Stockwerk, Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Vorhandensein eines Fahrstuhls.
Angabe über die Höhe und Zusammensetzung der Miete.
Frühestmögliches Einzugsdatum.
Erklärung, dass es sich um abgeschlossenen Wohnraum handelt.
Benennung einer Ansprechperson.
Bitte fügen Sie dem dem Angebot einen Grundriss und nach Möglichkeit auch Fotos bei.
Bitte geben Sie Kontaktdaten an, unter denen wir Rückfragen zum Wohnungsangebot stellen können und erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten weiterleiten dürfen, soweit dies für die Wohnungsvermittlung erforderlich ist.
Sie haben noch Fragen? Dann senden Sie uns ebenfalls gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir rufen Sie gerne zurück.
Ein Hinweis: Sofern der Mieter oder die Mieterin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe bezieht (SGB II/SGB XII) können die Mietkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter oder dem Fachamt Grundsicherung und Soziales übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte monatliche Miete (Brutto-Kalt, einschließlich Wasser- und ohne Heizkosten) bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Ihr Vorteil: Eine Provision für die Vermietung fällt selbstverständlich nicht an!
Weiteres Verfahren
Die Sozialbehörde leitet das Wohnungsangebot an die örtlich zuständige Fachstelle weiter.
Die Fachstelle wählt mehrere geeignete Haushalte aus, stellt - soweit erforderlich - das Vorliegen einer Dringlichkeitsbestätigung sicher und übergibt die Belegungsvorschläge an das Einzugs- und Begleitteam von fördern & wohnen AöR (EBT) zur weiteren Betreuung.
Das Einzugs- und Begleitteam nimmt Kontakt zu Ihnen als Vermieter auf und stellt die Mietparteien vor, unterstützt das Kennenlernen, klärt Fragen von Vermietern und Mietern und unterstützt den Abschluss des Mietverhältnisses
Hinweis: Weder die Fachstellen noch das Einzugs-und Begleitteam übernehmen Aufgaben der Haus- und Wohnungsverwaltung, insbesondere keine Wohnimmobilienverwaltung.
Als Vermieter schließen Sie den Mietvertrag mit einer der Ihnen vorgestellten Mietparteien ab.
Unterstützung durch das Einzugs- und Begleitteam
Das Einzugs- und Begleitteamsteht Ihnen als Vermieter oder Vermieterin sowie dem Mieter oder der Mieterin zwölf Monate nach Abschluss des Mietvertrags als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Team hilft, Konflikte zu schlichten. Es greift ein, wenn ein Mietverhältnis in Gefahr gerät. So soll das Mietverhältnis dauerhaft gesichert werden.
Angebot der Fachstellen für Wohnungsnotfälle
Die Fachstellen für Wohnungsnotfälleberaten, inwieweit Mietkosten übernommen werden und helfen, wenn wegen Mietrückständen oder verhaltensbedingten Problemen eine Kündigung des Mietvertrags bevorsteht.
Ziel ist, dass das eigene Zuhause in der eigenen Wohnung gesichert bleibt.
Prämienrichtlinie
Vermitteln Sie als sozialer Träger wohnungslosen Haushalten erfolgreich eine Wohnung und begleiten Sie diese während des ersten Jahres nach Mietbeginn bei Fragen und Problemen zum Mietverhältnis. Mit unserer Prämienrichtlinie unterstützen wir Sie dabei.
Als Wohnungsloser Haushalt gilt jeder Haushalt, der die Voraussetzung für die Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung erfüllt. Lassen Sie sich als sozialer Träger bei der Investitions- und Förderbank Hamburg registrieren und beantragen Sie bei erfolgreicher Vermittlung eine Prämie nach den Maßgaben der Prämienrichtlinie: Weitere Informationen und Anträge.
Gewährleistungspaket
Wenn Sie in Hamburg an einen Haushalt aus öffentlich-rechtlicher Unterkunft vermieten möchten, können Sie dafür ein Gewährleistungspaket in Anspruch nehmen.
Die Stadt übernimmt Gewährleistungen von bis zu 90 Euro/m² Wohnfläche für den Fall, dass der Mieter oder die Mieterin den Verpflichtungen zur Erhaltung der Mietsache nicht nachkommt und Ersatzleistungen vorzunehmen sind, die von der Mietkaution nicht gedeckt sind.
Hierzu beraten Sie die Verfahrenslotsen, aber auch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirksämter, denen die entsprechende Wohnung anzubieten ist.
Zwischenvermietung Klassik
Sie sind Vermieterin oder Vermieter mit einem Wohnungsbestand kleineren oder mittleren Umfangs und möchten eine Wohnung an einen zuvor wohnungslosen Haushalt vermieten, sorgen sich aber zu Beginn um mögliche Risiken?
F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W), ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, mietet Ihre Wohnung für zwei Jahre an und vermietet sie weiter an einen Haushalt, aus einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft. Durch dieses Angebot haben beide Seiten die Möglichkeit, in einer abgesicherten Situation das Mietverhältnis zu erproben.
Bei problemarmem Verlauf wird das Mietverhältnis nach zwei Jahren unbefristet und zu unveränderten Konditionen direkt mit dem wohnungslosen Haushalt fortgesetzt.
F&W begleitet das Mietverhältnis während der Zwischenvermietungsphase durch sein Einzugs- und Begleitteam. Während der Zwischenvermietungsphase liegt das Risiko für Mietausfälle und Schäden an der Mietsache bei F&W.
Auf der Seite der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Vermieter gesucht! - hamburg.de finden Sie weitere Informationen, beispielsweise über finanzielle Förderung und Absicherung von Vermietenden.