Tariftreueregelungen existieren in vielen Landesvergabegesetzen. Dort ist geregelt, dass Auftragnehmenden im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Vorgabe zu machen ist, im Rahmen der Durchführung öffentlicher Aufträge den Beschäftigten einen an tariflichen Entgelten orientierten Lohn zu zahlen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn das beauftragte Unternehmen im Übrigen an tarifliche Vorgaben nicht gebunden ist. Hiermit wird gewährleistet, dass Unternehmen sich keinen Vorteil im Wettbewerb verschaffen, indem sie sich bewusst gegen eine tarifliche Bindung entscheiden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Wer öffentliche Aufträge erhält, sollte nach Tarif bezahlen - dieser Grundsatz darf in der aktuellen Gemengelage in Berlin nicht unter die Räder kommen. Die tarifliche Bindung auch im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen ist auch dem Senat ein wichtiges Anliegen. Auch in Hamburg soll deshalb eine Tariftreueregelung eingeführt werden. Hierbei ist aber wichtig, dass der Bund seiner faktischen Vorbildfunktion dadurch gerecht wird, dass er seine Regelung zeitnah vorlegt - klar rechtssicher, möglichst bürokratiearm und praktikabel. Denn nur so kann vermieden werden, dass weiterhin kein verlässlicher Normstandard existiert. Sobald der Bund seine Regelung erlassen hat, werden alle Länder aufgefordert sein zu prüfen, inwieweit die eigenen Gesetze diesem Standard genügen. Hamburg jedenfalls beabsichtigt, dem Vorbild des Bundes zu folgen und die Inhalte des Bundestariftreuegesetzes in weitem Umfang zu übernehmen.“
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