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Eindämmungsverordnung bis 20. Juli verlängert

21. Juni 2022 Pressemitteilung

Die Corona-Eindämmungsverordnung enthält nur noch wenige Einschränkungen. Vor dem Ablauf ihrer vierwöchigen Laufzeit ist die Verordnung nun erneut verlängert worden. Die Regeln gelten im Wesentlichen unverändert fort.

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Einige geringfügige Änderungen wurden in §§ 12 und 14 vorgenommen.

Die Absonderungspflicht (§ 21) ist redaktionell überarbeitet, aber ebenfalls ohne wesentliche Änderungen: Nach einem positiven Corona-Test müssen Bürgerinnen und Bürger sich unverzüglich für fünf Tage isolieren. Das gilt auch bereits ab einem positiven Schnelltest, welcher in einem Testzentrum durchgeführt wurde. Einen PCR-Test durchzuführen, ist nicht verpflichtend.

Die schrittweise Rücknahme von Infektionsschutzmaßnahmen war aus infektionsepidemiologischer Sicht vertretbar, nachdem ein stabiler Abfall der intensivmedizinischen Behandlung zu verzeichnen war. Epidemiologische Analysen zeigen nach wie vor im Vergleich zur Delta-Variante einen milderen Krankheitsverlauf bei Infektionen mit der Omikron-Variante. Diese führen, bezogen auf die Fallzahl, seltener zu schweren Krankheitsverläufen und Krankenhausaufnahmen. Dies erklärt sich größtenteils durch Impfungen und vorangegangene Infektionen eines Großteils der Bevölkerung, aber auch durch die bei der aktuell dominierenden Variante vorherrschenden Eigenschaften des Virus: Impfungen und insbesondere Boosterimpfungen schützen auch bei einer Infektion mit der Omikron-Variante vor schweren Krankheitsverläufen und Hospitalisierung.

Über die Regelungen der Verordnung hinaus ist ein umsichtiges Handeln der Bevölkerung gefragt: Beispielsweise das Tragen von Masken kann und soll in eigener Verantwortung erfolgen. Es hilft nach wie vor, insbesondere bei Zusammenkunft vieler Menschen in wenig durchlüfteten Innenräumen, die Infektionsgefahr erheblich zu reduzieren.

Die verlängerte Verordnung gilt von morgen an. Es handelt sich um die vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung der der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Unter www.hamburg.de/verordnung (was link with id: 13782332)  ist der gültige Text in Kürze aktualisiert verfügbar.​​​​​​​