Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Sozialleistungen sollen schneller und einfacher bei den Menschen ankommen – dafür bauen wir Bürokratie ab und verkürzen Verfahren. Mit dem Entlastungspaket nehmen wir einige zentrale Reformansätze der Sozialstaatsreform bereits praktisch vorweg. Ziel ist ein Sozialstaat, der Menschen zügig unterstützt und bei dem die Antragstellenden wieder im Mittelpunkt stehen. Weniger Einzelfallbürokratie schafft mehr Zeit für gute Beratung und schnellere Entscheidungen. Gleichzeitig entlasten wir damit auch die Sozialverwaltungen.“
Das Entlastungspaket wurde unter Federführung Hamburgs entwickelt, auf der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2025 vorgestellt und von allen Ländern einstimmig beschlossen. Hamburg wurde beauftragt, die Vorschläge über eine Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit den Vorschlägen der Sozialstaatsreformkommission. Dazu gehört unter anderem die Bündelung steuerfinanzierter Sozialleistungen, Rechtsvereinfachung, vereinheitlichte Einkommensbegriffe sowie konsequente Digitalisierung. Ziel ist ein modernes Sozialleistungssystem mit weniger Schnittstellen, klareren Zuständigkeiten und Leistungen perspektivisch stärker aus einer Hand – vor Ort und digital.
Konkrete Verbesserungen im Alltag – Beispiele aus der Praxis
Die Initiative umfasst 24 sogenannte „Quick Wins“, die unmittelbar wirken und den Zugang zu Leistungen spürbar erleichtern:
- Einmal sagen reicht: Einkommens- und Leistungsdaten sollen künftig automatisiert und datenschutzkonform zwischen öffentlichen Stellen abgerufen werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen dieselben Angaben nicht mehrfach einreichen. Dafür sollen jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
- Automatische Weiterbewilligung und längere Laufzeiten: Bleiben Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverändert, können Leistungen künftig automatisch verlängert und für längere Zeiträume bewilligt werden. Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen wiederkehrende vollständige Neuanträge entfallen, wenn sich die persönlichen Verhältnisse voraussichtlich nicht ändern. Das vereinfacht Verfahren für Leistungsberechtigte und reduziert Verwaltungsaufwand.
- Bagatellgrenzen bei Rückforderungen: Sehr kleine Rückforderungen (bis 50 €) führen künftig nicht mehr zu aufwendigen und erkennbar unwirtschaftlichen Verwaltungsverfahren, die für Betroffene oft schwer nachvollziehbar sind.
- Klare Regeln statt Einzelfallbürokratie: Vereinfachte Prüfregeln und stärkere Pauschalierungen sorgen für schnellere Entscheidungen und mehr Transparenz. Dazu gehört auch eine realitätsnähere Einkommensanrechnung: Einnahmen, die erst zum Monatsende zufließen, sollen künftig erst im Folgemonat berücksichtigt werden. Aufwendige rückwirkende Rückforderungsverfahren können so vermieden und Verfahren deutlich vereinfacht werden.
- Digital statt Papier: Meldungen an Krankenkassen und andere Leistungsträger erfolgen künftig elektronisch. Verfahren werden beschleunigt und Fehlerquellen reduziert.
Eine Übersicht aller 24 Quick-Wins ist hier zu finden.
Ein moderner Sozialstaat braucht einfache Verfahren
In einem funktionierenden Sozialstatt müssen Sozialleistungen für die Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich sein. Gleichzeitig stehen die Sozialverwaltungen vor wachsenden Anforderungen und begrenzten personellen Ressourcen. Vereinfachte Verfahren und digitale Abläufe helfen deshalb doppelt: Sie verbessern den Zugang zu Leistungen und entlasten die Verwaltungen spürbar, weil weniger wiederkehrende Prüfungen, Bescheide und Rückforderungsverfahren notwendig werden.
Hamburg hat diesen Modernisierungsprozess maßgeblich mit angestoßen, als A-Länder-Koordinator in der Sozialstaatskommission, als Initiator der Zukunftsinitiative Sozialverwaltung im Rahmen der ASMK und nun mit dem Entlastungspaket im Bundesrat.
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