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Illegale Substanzen

Hamburg ermöglicht Drug-Checking-Modellvorhaben

01. Juli 2025 Pressemitteilung

Drug-Checking-Angebote können gesundheitliche Risiken für Konsumierende illegaler Drogen verringern und Todesfälle, beispielsweise durch Verunreinigung und Überdosierung, verhindern. Darüber hinaus ermöglichen sie der Suchthilfe einen Kontakt zu Nutzerinnen und Nutzern und eröffnen diesen einen Zugang zu Beratung, Hilfs- und Aufklärungsmaßnahmen. Mit Einführung der neuen Hamburgischen Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zur Substanzanalyse (Hamburgische Drug-Checking-Verordnung) schafft der Senat nun den rechtlichen Rahmen, um Drug-Checking-Modellvorhaben auch in Hamburg möglich zu machen.

Durch Drug-Checking-Modellvorhaben können sich Konsumierende vor dem Gebrauch illegaler Substanzen über deren tatsächliche Zusammensetzung informieren. Da auf dem Schwarzmarkt erworbene Drogen häufig unerwartete oder stark variierende Wirkstoffkonzentrationen enthalten, hilft Drug Checking, ungewollte Fehldosierungen zu vermeiden und kann im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Überdosierungen verhindern. Auch bei Mischkonsum kann Drug Checking lebensrettend sein. Es klärt über gefährliche Wechselwirkungen auf und gibt spezifische Warnhinweise aus. Zudem ermöglicht die chemische Analyse illegaler Drogen frühzeitige behördliche Warnungen, etwa wenn neue, besonders gefährliche Substanzen oder Streckmittel auf dem Markt auftauchen. Studien haben gezeigt, dass Drug Checking nicht zu einem Anstieg des Konsums führt, sondern dazu beiträgt, dass Konsumierende so besser informiert Entscheidungen treffen und risikobehaftete Konsummuster reduziert werden.

Die nun erlassene Hamburgische Verordnung ermöglicht dabei zwei verschiedene Modellvorhaben:

  • Drug Checking in Drogenkonsumräumen ist die niedrigschwellige Möglichkeit, Substanzproben direkt vor Ort mittels Schnelltest analysieren zu lassen. Das Angebot richtet sich gezielt an Konsumierende und beinhaltet ein verpflichtendes Beratungsgespräch zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken. Die Ergebnisse werden anonym erfasst und bei festgestellten Gesundheitsgefahren substanzbezogen veröffentlicht.
  • Stationäres Drug-Checking: In zugelassenen Einrichtungen wird die Substanz entgegengenommen und mittels Laboranalyse untersucht. Die Ergebnisse werden den Besitzern der Betäubungsmittel im Rahmen einer obligatorischen Beratung nach einigen Tagen mitgeteilt und substanzbezogen veröffentlicht, wenn gesundheitliche Gefahren durch einen Konsum bestehen. Durch das stationäre Drug Checking kann eine breitere Zielgruppe erreicht werden, die sich nicht in Drogenkonsumräumen aufhält. Konsumierende können hierdurch frühzeitig unterstützt und beraten werden. Das verringert Gesundheitsrisiken und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten. Durch die Zeitverzögerung wird zudem verhindert, dass Menschen spontane Konsumentscheidungen wegen vermeintlich erhöhter Sicherheit treffen.

Drug Checking ist behördlich streng reguliert

Anbieter von Drug-Checking-Modellvorhaben können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen bei der Sozialbehörde eine Erlaubnis zur Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben beantragen. Die Durchführung der Drug Checking-Modellvorhaben wird umfassend überwacht. Die Anbieter sind verpflichtet, Daten zu erheben und gefährliche Substanzen umgehend am Standort des Modellvorhabens bekannt zu machen und an die zuständige Behörde zu melden. 

Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Wolfgang Arnhold | Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de 
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde

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