Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Für viele Hamburger Familien bedeutet die Einführung eines XL-Gutscheins oder XL-Bewilligungsbescheides eine echte Erleichterung. Durch die lange Gültigkeitsdauer sparen Eltern wertvolle Zeit und es verringert sich das finanzielle Risiko, die Betreuungskosten selbst tragen zu müssen, wenn das rechtzeitige Stellen eines weiteren Antrags versäumt wurde. Auch die Bezirksämter und Kita-Träger werden durch weniger Bürokratie entlastet, da sie weniger Anträge bearbeiten bzw. abrechnen müssen. Die neue XL-Variante ist damit in mehrfacher Hinsicht ein Gewinn.“
Die XL-Gutscheine sind für alle Leistungen zur Erfüllung des fünfstündigen allgemeinen Rechtsanspruchs mit Mittagessen in einer Kita vorgesehen. Familien erhalten in diesen Fällen zusammen mit einem XL-Krippen-Gutschein (gültig vom 1. bis zum 3. Geburtstag) direkt auch den XL-Elementar-Gutschein (gültig vom 3. Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt).
Familien, die für ihr Kind eine Betreuung in der Kindertagespflege im Umfang von wöchentlich bis zu 25 Stunden beantragen, erhalten künftig einen XL-Krippen-Bescheid, der vom ersten bis zum dritten Geburtstag des Kindes gültig ist. Um den dritten Geburtstag herum findet regelhaft der Wechsel in eine Kita statt. Deshalb wird ein XL-Elementar-Bescheid für die Kindertagespflege in den meisten Fällen nicht benötigt. Auf entsprechenden Wunsch erhalten die Familien aber auch einen XL-Elementar-Bescheid für den Zeitraum vom dritten Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt für die Betreuung in der Kindertagespflege.
Den XL-Gutschein oder XL-Bewilligungsbescheid müssen Familien nicht gesondert beantragen: Sie stellen wie bisher online oder mithilfe des entsprechenden Formulars ihren Antrag. Sofern das Kind zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns bereits ein Jahr alt ist und bis zu fünf Stunden täglich mit Mittagessen in einer Kita oder bis zu 25 Wochenstunden bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll, erhalten die Familien die oben beschriebenen XL-Gutscheine bzw. XL-Bewilligungsbescheide. Gutscheine und Bewilligungsbescheide, die bereits erlassen worden sind, behalten die darin aufgeführte Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Die XL-Variante wird dann automatisch bei der nächsten Beantragung ausgestellt.
Eine Ausweitung des XL-Gutscheins bzw. XL-Bescheids ist derzeit nicht geplant. Alle Gutscheine, die über die Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden wöchentlich hinausgehen, sind bedarfsabhängig und hierfür ist i. d. R. ein vom Einkommen und der Anzahl der Geschwisterkinder abhängiger Elternbeitrag zu leisten. Benötigen Eltern während der Laufzeit des XL-Gutscheins eine Kinderbetreuung in höherem Umfang, müssen sie einen Antrag für eine Förderung mit einem größeren Betreuungsumfang stellen. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird der XL-Gutschein aufgehoben und ein Gutschein mit einer Bewilligungsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Hintergrund
Hamburg erfüllt den Rechtsanspruch auf einen fünfstündigen Kitaplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr bereits seit August 2012. Rund 50 Prozent der Hamburger Kinder unter drei Jahren werden in der Krippe betreut, rund 99 Prozent der Kinder ab drei Jahren im Elementarbereich. In Hamburg nutzen derzeit rund 28.000 Kinder einen Gutschein im Umfang von fünf Stunden täglicher Betreuung. Das sind rund 33 Prozent aller betreuten Kinder in der Freien und Hansestadt.
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