Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Wenn eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite vorliegt, müssen wir schnellst- und bestmöglich reagieren können. Hamburg ist durch zwei Grenzübergangsstellen an Hafen und Flughafen mehr gefordert als andere Länder. Deshalb stärken wir den öffentlichen Gesundheitsschutz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus mit einer mobilen und damit flexiblen Ausgestaltung der bestehenden Infrastruktur. Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Flughafen Hamburg wird damit nachhaltig ausgebaut.“
Berit Schmitz, Geschäftsführerin Flughafen Hamburg GmbH: „Unsere Einsatzkräfte am Hamburg Airport sind bereits jetzt auch auf besondere Lagen eingestellt. Es ist nur folgerichtig, dass spezielle Ausrüstung und Kompetenzen im Notfall auch außerhalb des Flughafens eingesetzt werden können. Die heutige Vereinbarung schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Einsatzkräfte des Landes und unsere Flughafenfeuerwehr ihre bisherige Zusammenarbeit in besonderen Situationen noch weiter ausbauen können.“
Hamburg investiert insgesamt rund 440.000 Euro für die beiden Grenzübergangsstellen Hafen und Flughafen. Das Geld stammt zu 90 Prozent aus dem Förderprogramm des Bundes zur Stärkung der nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) benannten Flug- und Seehäfen im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die übrigen 10 Prozent werden von Hamburg getragen. Hamburg nutzt das Förderprogramm umfangreich, um die bundesweit geschätzte Vorreiterrolle zu festigen. Förderfähig sind u. a. medizinische und technische Ausstattungen, Räumlichkeiten, Beförderungsmittel oder Quarantäneeinrichtungen.
In einem Medical Assessment Center (MAC) können Reisende vom Öffentlichen Gesundheitsdienst befragt, betreut und untersucht werden. Der Ausbau und die mobile Ausgestaltung des MAC erfolgt, um eine besser ausgestattete, schnellere und örtlich flexiblere medizinische Evaluation am Einsatzort bzw. ein stringenteres Passagier- und Kontaktpersonen-Management zu ermöglichen. Die am Flughafen bereits vorhandene Infrastruktur kann dann weiterhin in den Räumlichkeiten der Flughafenfeuerwehr, aber auch auf dem Rollfeld und in dem großen Hafengebiet flexibel eingesetzt werden. Parallelstrukturen und Redundanzen werden so vermieden. Darüber hinaus soll die Infrastruktur des MAC im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen und kann die lokalen Einsatzkräfte lageabhängig unterstützen.
Für die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wurde eine seit 2014 nach § 8 Abs. 4 IGV-DG bestehende Vereinbarung zwischen der FHH und der FHG zur Vorhaltung von Kernkapazitäten am Flughafen Hamburg ergänzt. Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer und die Geschäftsführung der FHG haben heute eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Kooperation wird operativ durch den Hafen- und Flughafenärztlichen Dienst des Hamburg Port Health Center (HPHC) und die Flughafenfeuerwehr wahrgenommen.
Hintergrund
Nach den IGV muss jedes Land Grenzübergangsstellen benennen, die gesetzlich vorgegebenen Kapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorhalten. In Deutschland sind fünf Häfen und fünf Flughäfen benannt, Vorkehrungen für die Untersuchung, Behandlung und ggf. Quarantäne von Reisenden mit Grenzübergang vorzuhalten. Hamburg hat mit Hafen und Flughafen als einziges Bundesland zwei designierte Grenzübergangsstellen. Zu den Kernkapazitäten, die gemäß IGV gefordert sind, gehört der Zugang zu geeigneten medizinischen Diensten einschließlich Diagnoseeinrichtungen, die so gelegen sind, dass eine sofortige Untersuchung und Versorgung erkrankter Reisender ermöglicht wird, sowie zu geeignetem Personal, geeigneter Ausrüstung und geeigneten Räumlichkeiten.
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