Hamburg macht Krankenhäuser krisenfester

Neuer gemeinsamer Rahmenplan stärkt die medizinische Versorgung in außergewöhnlichen Krisenlagen

09. Juli 2026 Pressemitteilung

Pandemien, Cyberangriffe, Stromausfälle und die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa zeigen: Krankenhäuser müssen heute auf neue, komplexere und länger anhaltende Krisen vorbereitet sein als noch vor wenigen Jahren. Gemeinsam mit den Hamburger Krankenhäusern will die Sozialbehörde deshalb die Vorsorge für die gesundheitliche Versorgung in außergewöhnlichen und länger dauernden Krisenlagen stärken.

  • Sozialbehörde

Mit dem neuen Rahmenplan für die Zivile Verteidigung im Bereich der Hamburger Krankenhäuser schaffen die Sozialbehörde, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Hamburger Plankrankenhäuser erstmals einen gemeinsamen Handlungsrahmen für außergewöhnliche und langanhaltende Krisenlagen. Er definiert gemeinsame Verfahren für die Zusammenarbeit, gibt praktischen Handlungsbeispiele und schafft die Grundlage für ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten.

Der Rahmenplan ergänzt die bestehenden Krankenhaus-Alarm- und Einsatzpläne. Er regelt unter anderem, wie Krankenhäuser und Behörden im Krisenfall Informationen schnell und gezielt austauschen, Patientinnen und Patienten auf vorhandene Krankenhauskapazitäten verteilen sowie Personal, Material und medizinische Ausstattung koordiniert einsetzen. Ebenso gibt der Plan Empfehlungen für regelmäßige Übungen, zu Kommunikationsmöglichkeiten auch bei Strom- oder IT-Ausfällen sowie für eine gesicherte Notstrom- und Trinkwasserversorgung. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass die Krankenhäuser auch in außergewöhnlichen Krisenlagen handlungsfähig bleiben und eine gesundheitliche Versorgung sicherstellen können.

Der gemeinsam von der Sozialbehörde, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft und den Hamburger Plankrankenhäusern entwickelte Rahmenplan bildet die Grundlage für die weitere gemeinsame Vorbereitung der Hamburger Krankenhäuser auf außergewöhnliche Krisenlagen und soll kontinuierlich fortgeschrieben werden. Er ist zudem eng mit den bundesweiten Aktivitäten zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im Krisen- und Verteidigungsfall verzahnt. Dazu gehören insbesondere der Petersberger Prozess, in dem Bund und Länder gemeinsame Standards und Strukturen für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung entwickeln, sowie das vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Diese neuen bundesrechtlichen Vorgaben und die Ergebnisse dieser Prozesse fließen in die Weiterentwicklung des Hamburger Rahmenplans ein. 

Der Rahmenplan ist hier zu finden.

Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Wolfgang Arnhold, Pressesprecher 
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde

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