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Digitales Gesundheitsamt 2025

Hamburg stärkt Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst

14. November 2024 Pressemitteilung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist für den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung bedarf. Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurden hierfür die strukturellen Weichen gestellt. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ wird der ÖGD weiterentwickelt, um noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren zu können.

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Wichtige Elemente sind der Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Vernetzung der Einrichtungen des ÖGD. Hamburg hat bereits erste Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.

Zu den zentralen Maßnahmen des Bundes zählen insbesondere die Schaffung der modularen IT-Plattform ÖGDnet, die Bereitstellung der gemeinsamen Kollaborations- und Kommunikationsplattform Agora, die Entwicklung eines elektronischen Melde- und Informationssystems für Gesundheitsämter (EMIGA) sowie die Weiterentwicklung von DEMIS, dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz.

Daneben haben die Länder und Kommunen zahlreiche Projekte ins Leben gerufen, die auf die Digitalisierung von Prozessen, die Bereitstellung einer modernen IT-Infrastruktur und die Sicherheit sowie Interoperabilität von Software und Daten abzielen. Seit 2022 werden über 400 Modellprojekte in den Kommunen und auf Ebene der Bundesländer mehr als 50 Ländermaßnahmen und länderübergreifende, sog. Ein Land für Alle (ELFA)-Maßnahmen gefördert. Eine Vielzahl dieser Initiativen möchte dabei die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung vereinfachen sowie behördenübergreifende Verwaltungsprozesse digitalisieren.

In Hamburg wird eine zentral koordinierte Ländermaßnahme für alle betroffenen Einrichtungen des ÖGD umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt schrittweise, damit u. a. weitere Digitalisierungspotenziale während des Prozesses berücksichtigt werden können. Das Portfolio reicht dabei von der Implementierung neuer Schnittstellen für die im Einsatz befindliche Software in den Gesundheitsämtern zur (Teil-)Automatisierung von Vorgängen bis zur Beschaffung neuer Softwarelösungen. Zur Optimierung des Serviceangebote für Bürgerinnen und Bürger werden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Für die Meldung nach dem Masernschutzgesetz zum Vorhandensein eines Impfschutzes bzw. einer Immunität gegen Masern wurde bereits ein Online-Meldeportal produktiv gesetzt: Meldeportal gem. § 20 IfSG (Masernschutzgesetz).
  • Mit dem Digitalen Terminmanagementsystem (DTMS), das zum Beispiel auch für die Terminbuchung für den Hamburg Service vor Ort eingesetzt wird, soll die Möglichkeit entstehen, auf Basis des Einladungsschreibens zur Schuleingangsuntersuchung einfach und digital Termine im Gesundheitsamt zu vereinbaren. Das Vorhaben wird derzeit im Bezirksamt Harburg pilotiert: Digitales Terminmanagement (hamburg.de).
  • Alle Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher: Gesundheitszeugnis). Diese Belehrung soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 auch online durchgeführt und der entsprechende Nachweis ausgestellt werden.

Neben einer verbesserten Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern durch digitale Tools werden auch die internen Arbeitsprozesse überprüft, standardisiert und durch digitale Lösungen unterstützt. Für den Bereich Wohn-Pflege-Aufsicht wird eine Softwarelösung zur digitalen Fallbearbeitung angeschafft. Zudem soll übergreifend eine elektronische Aktenführung die Bearbeitung in den Gesundheitsämtern vereinfachen.

Über die Finanzierung des Förderprogramms hinaus werden weitere Projekte zur Digitalisierung des ÖGD in Hamburg umgesetzt. Beispielsweise ist hier der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, einer Plattform für Gesundheitsanwendungen, mit der die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen digital miteinander kommunizieren können, zu nennen. Nach derzeitigem Stand wird Hamburg als erstes Bundesland mit allen Gesundheitsämtern angeschlossen sein und die TI-Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) einsetzen können.

Darüber hinaus wird auch in die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden im ÖGD investiert und über die Maßnahme „BUDDI“ (Bedarfsorientierte Unterstützung und Qualifizierung für digitale Transformationsprozesse im Öffentlichen Gesundheitsdienst) in Kooperation mit der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) ein umfangreiches Weiterbildungs- und Schulungsangebot bereitgestellt.

Hintergrund
Der Bund hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, über das bis 2026 insgesamt 800 Mio. Euro für die Digitalisierung des ÖGD bereitgestellt werden. Das Förderprogramm ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), mit dem die Bundesregierung zur Überwindung der Corona-Krise und zur Zukunftssicherung in Deutschland und Europa beiträgt. Finanziert wird das Programm von der Europäischen Union (NextGenerationEU).

Um die Fortschritte messbar zu machen, wird das Förderprogramm wissenschaftlich begleitet und die Steigerung der digitalen Reife der Gesundheitsämter anhand eines Reifegradmodells für die Digitalisierung fortlaufend zum 31. Dezember jeden Jahres evaluiert. Die bisherigen Zwischenergebnisse zeigen, dass die Digitalisierungsprojekte Erfolge erzielen. So belegt der Bericht zur dritten Messung der digitalen Reife, dass sich der Großteil der 376 Gesundheitsämter in Deutschland zwischen 2021 und 2023 deutlich verbessern konnte. Dies trifft auch auf die Hamburger Gesundheitsämter zu. Die Erhebungen werden bis 2026 weitergeführt.

Rückfragen der Medien
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Telefon: 040 42863 2889
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