Der Senat startet eine Bundesratsinitiative für neue Regeln in Drogenkonsumräumen. Künftig sollen die Länder erlauben können, dass Konsumierende dort geringe Mengen illegaler Drogen zum unmittelbaren Verbrauch weitergeben. Am kontrollierten Rahmen in den Drogenkonsumräumen ändert sich dadurch nichts: Der Konsum findet unter Aufsicht des Personals statt. Drogenhandel bleibt verboten und wird von den Betreibern unterbunden. Bislang müssen die Einrichtungen auch die Weitergabe geringer Mengen illegaler Drogen unter Konsumierenden strikt unterbinden. Gerade beim Crackkonsum führt das dazu, dass Menschen die Einrichtung entweder gar nicht erst zum Konsum aufsuchen oder sie dafür verlassen. Die Folge ist Crackkonsum im öffentlichen Raum, der diesen erheblich belastet.
Ziel der Bundesratsinitiative ist es deshalb, mehr Konsumvorgänge in die Einrichtungen zu holen und den Crackkonsum im öffentlichen Raum zu reduzieren. Davon sollen insbesondere innerstädtische Stadtteile in deutschen Großstädten wie St. Georg profitieren. Die Drogenkonsumeinrichtung Drob Inn leistet dort bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Raums. Auch andere deutsche Großstädte fordern mehr rechtlichen Spielraum. Hamburg greift diese Debatte als Bundesland auf und legt einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundesrechts vor.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Drogenkonsum gehört nicht auf die Straße. Wenn geltende Regeln dazu führen, dass Menschen für die Weitergabe kleinster Mengen vor die Tür gehen, müssen wir sie ändern. Das Drob Inn holt schon heute Drogenkonsum von der Straße – diese Wirkung wollen wir in St. Georg verstärken. Zürich zeigt, wie das gelingen kann und zugleich der öffentliche Raum profitiert. Das ist nicht nur eine Hamburger Herausforderung, sondern ein Thema für viele deutsche Großstädte. Deshalb bringt Hamburg jetzt einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundesrechts in den Bundesrat ein.“
Senat will rechtliche Hürde beseitigen
Nach geltendem Recht ist der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen zum Eigenverbrauch in Drogenkonsumräumen bereits möglich. Die Weitergabe einer geringen Menge an einen anderen Konsumierenden zum unmittelbaren Verbrauch kann dagegen strafbar sein. Die Einrichtungen müssen sie deshalb unterbinden. Gerade beim häufig gemeinschaftlichen Crackkonsum kann dies dazu führen, dass Menschen die Einrichtung verlassen und im öffentlichen Raum konsumieren
Mit der Bundesratsinitiative will der Senat diese rechtliche Hürde beseitigen. § 10a des Betäubungsmittelgesetzes soll so angepasst werden, dass die Länder die Weitergabe geringer Mengen zum unmittelbaren Verbrauch in den Einrichtungen zulassen können.
Hamburg geht im Bundesrat voran
Die Initiative knüpft an einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2025 an und nimmt insbesondere die Erfahrungen aus Zürich in den Blick. Dort setzt die Drogenpolitik seit vielen Jahren auf das Zusammenspiel von Drogenkonsumräumen und klaren Regeln für den öffentlichen Raum. Mit dem Entschließungsantrag fordert der Senat die Bundesregierung auf, das Betäubungsmittelrecht anzupassen und den Ländern den notwendigen rechtlichen Spielraum zu geben. Der Bundesrat wird sich am 25. September 2026 mit der Hamburger Initiative befassen.
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