Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Zugang zu Leistung bedeutet Zugang zur Teilhabe! Das deutsche Sozialrecht sichert Menschen mit Behinderungen umfassende Unterstützung zu, aber es ist nicht nur komplex, sondern auch kompliziert. Mit dem Zentrum für Teilhabe wollen wir Barrieren abbauen und den Zugang zu Beratung und Leistung für die Hamburgerinnen und Hamburger einfacher, schneller und verständlicher gestalten. Unterstützungsprozesse sollen gebündelt und ausgebaut und damit auch die operativen Bereiche in der Sachbearbeitung entlastet werden.“
Die Neuordnung der Teilhabelandschaft für Menschen mit Behinderungen soll die Kundenzufriedenheit für Bürgerinnen und Bürger verbessern. Prozesse sollen optimiert und der Zugang zu spezifischen Leistungen organisatorisch und technisch verbessert werden.
Die Zuständigkeit für das Fachamt Eingliederungshilfe geht zum 1. Januar 2026 vom Bezirksamt Wandsbek in die Sozialbehörde über. Alle Bereiche sind unter den gewohnten Kontaktdaten weiter erreichbar. Auch in der Eingliederungshilfe ergeben sich zunächst keine Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger. Im Laufe des Jahres 2026 ist eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geplant. Dieses Servicecenter soll eine Orientierung für alle Teilhabeleistungen bieten und den organisatorischen Zugang für Menschen mit Behinderungen in die Leistungen erleichtern.
Ab Anfang Januar wird für das Zentrum für Teilhabe ein eigener Internetauftritt eingerichtet, auf dem weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden.
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