Bundesweite Bezahlkarte

Hamburg bereitet sich auf Umsetzung vor

26. September 2024 Pressemitteilung

14 Bundesländer haben auf der Grundlage eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete durchgeführt. Gestern wurde der Zuschlag erteilt. Damit steht fest, auf welchen Dienstleister und auf welches Umsetzungskonzept Hamburg sich einstellen kann.

  • Sozialbehörde

Mit der SocialCard ist in Hamburg bereits seit Februar 2024 eine Bezahlkarte im Einsatz. Bislang wurden rund 2.600 Karten an Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Erstaufnahmen ausgegeben.

Die SocialCard wird von demselben Dienstleister bereitgestellt, der sich nun auch im Vergabeverfahren der 14 Länder durchsetzen konnte. Dadurch bestehen in Hamburg gute Voraussetzungen, dass die Umstellung auf die neue Bezahlkarte zügig erfolgen kann. Hierbei können Hamburg und die anderen Bundesländer von den Erfahrungen der in Hamburg bisherig eingeführten SocialCard profitieren.

Mit der Erteilung des Zuschlags können die Länder aus einem Rahmenvertrag mit dem Dienstleister secupay AG Karten abrufen. Bei der Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen gehen die Länder koordiniert, aber eigenständig vor. Die guthabenbasierte Karte bietet unterschiedliche Funktionalitäten an, deren spezifische Modalitäten die Länder für sich entscheiden und einstellen lassen können. Dazu zählen z. B. der Bar-Auszahlungsbetrag oder Überweisungsmöglichkeiten.

Über welche Funktionalitäten die neue Bezahlkarte in Hamburg zukünftig verfügen wird, entscheiden die Innen- und die Sozialbehörde. Voraussichtich bis zum 31. Dezember 2024 gelten weiterhin die Festlegungen der Hamburger Social Card.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet: Aktuelle Infos zur Hamburger SocialCard.

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