Das SoV Agla ist ein Sondervermögen gem. § 106 Abs. 2 LHO. Es ist rechtlich unselbständig und unterliegt mit seinen Aufgaben nicht der Besteuerung. Die Aufsicht über das SoV Agla ist in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) angesiedelt. Die Buchführung wird in einem eigenen SAP-Verfahren abgewickelt. Der Jahresabschluss des SoV Agla wird von der Freien und Hansestadt Hamburg in deren Jahresabschluss konsolidiert.
Der Jahresabschluss des SoV Agla wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden VV zu § 106 LHO und deren Klarstellungen durch die FHH sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan aufgestellt.
Der Leistungsumfang der Vergabe umfasst die Jahresabschlussprüfung des SoV Agla für die Jahre 2025 bis 2029 inkl. der Prüfung der Abrechnung des Wirtschaftsplanes und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Frist und einzureichende Unterlagen
Bitte senden Sie Ihr Angebot inklusive
- Angaben über Referenzen und Erfahrungen,
- Angabe der vorgesehenen Berater sowie Benennung deren fachlichen Qualifikation,
- Angabe eines Festhonorars mit Aufschlüsselung der Kosten pro Beratertag, der veranschlagten Beratertage sowie möglicher Nebenkosten
in einem geschlossenen Umschlag bis zum 19.08.2025, 12.00 Uhr unter Angabe der Kennziffer ÖA 004/2025/SI44 an folgende Adresse:
Behörde für Gesundheit, Soziales, und Integration (Sozialbehörde)
Amt für Zentrale Dienste
Hauptverteilungsstelle Raum 506
Hamburger Str. 47
22083 Hamburg
Die erforderlichen Unterlagen stehen unten als Downloads zur Verfügung.