In der ambulanten Versorgung steht derzeit der Bezirk Harburg mit der prozentual geringsten Versorgungszahl mit Hebammenleistungen in ganz Hamburg im Fokus: Die nachgeburtliche Betreuung von Geburten in 2018 erreichte hier nur ca. acht Prozent der Mütter und Säuglinge, während es im Bezirk Altona beispielsweise 54 Prozent waren.
Der Bezirk Harburg plant daher gemeinsam mit der Sozialbehörde und dem Hebammenverband Hamburg ein Hebammenzentrum, um die nachgeburtliche Versorgung der Harburger Familien mit Hebammenleistungen langfristig zu verbessern. Das Hebammenzentrum wird das erste Zentrum dieser Art in Hamburg sein und ist somit ein Novum.
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der Sozialbehörde zum 30. Juni 2023 wurde die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung beauftragt, die fachliche Beratung und partizipative Entwicklung eines Hebammenzentrums im Raum Hamburg-Harburg zu übernehmen.
Im Zuge dieses Prozesses wurden folgende Schritte umgesetzt:
- Implementierung eines Kommunikationsprozesses
- Recherche und Auswertung u.a. anderer Best Practice Beispiele
- Erstellung eines Standort-, Nutzung- und Raumkonzeptes
- Ausstattung der Räume
- Entwicklung eines rechtlichen Konstrukts für das Hebammenzentrum
- Administrative Rahmenbedingungen
- Finanzielle Rahmenbedingungen
- Entwurf einer Ausstattungsliste für die Räume und den Hebammenbedarf
Mehrere Hebammen haben sich bereits gemeldet, die ein Gesamtvolumen von ca. 80 wöchentlichen Arbeitsstunden einbringen könnten. Diese Hebammen sind bereits in Harburg angesiedelt und verfügen somit über Arbeitserfahrung im Bezirk. Es wurde bereits ein Netzwerk für die zukünftige Hebammenarbeit aufgebaut. Auch der Partnerschaftsvertrag ist vorbereitet. Das Hebammenzentrum soll unterstützt werden von einer Verwaltungskraft in Teilzeit vor Ort, die Termine koordiniert und Telefonsprechzeiten anbietet. Eine Koordinationskraft in Teilzeit wird für die Verwaltung des Hebammenzentrums zuständig sein.
Die Hebammen im Hebammenzentrum arbeiten freiberuflich und rechnen entsprechend der Hebammen-Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen ab. Die Gründung einer rechtssicheren Partnerschaft ist Voraussetzung für eine Mitarbeit im Hebammenzentrum.
Der zukünftige Träger soll die Hebammen bei dem Abschluss des Partnerschaftsvertrages unterstützen, sowie entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Für den Aufbau und Betrieb des Hebammenzentrums in Harburg wird ein Träger gesucht, der das Angebot unter Berücksichtigung der Informationen und Anforderungen des Annex-Dokuments vorhält.
Fristen
Die vollständigen Antragsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag bis zum 27.03.2025, 12 Uhr unter Angabe der Kennziffer ÖB 001/2025/G42 bei folgender Adresse einzureichen:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Amt für Zentrale Dienste
Hauptverteilerstelle Raum 506
Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg
Die erforderlichen Unterlagen stehen unten als Downloads zur Verfügung.