Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte (GESAH14)
Sexarbeitende müssen sich in Deutschland nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden. Der erste Schritt ist die Gesundheitliche Beratung.
Sexarbeitende müssen sich in Deutschland nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden. Der erste Schritt ist die Gesundheitliche Beratung.