Zustimmung zur Kündigung
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beantragen.
- Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen nach §§168 ff. SGB IX (PDF, 250 KB)
Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Verwenden Sie unseren Onlinedienst, um einen Antrag auf Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX zu stellen. Sie können auch eine Beratung mit uns anfragen.
Alternativ steht Ihnen unser Arbeitgeberantrag als PDF-Formular zur Verfügung:
Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige
Als berufstätiger, schwerbehinderter Mensch können Sie Leistungen aus der Ausgleichsabgabe über folgendes PDF-Formular beantragen: