Zustimmung zur Kündigung
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beantragen.
Nutzen Sie gerne unseren neuen Onlinedienst:
- Onlinedienst starten: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen nach §§168 ff. SGB IX
Alternativ steht Ihnen der Antrag als PDF-Formular zur Verfügung:
- PDF-Formular: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen nach §§168 ff. SGB IX (PDF, 250 KB)
Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Verwenden Sie unseren Onlinedienst, um einen Antrag auf Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX zu stellen. Sie können auch eine Beratung mit uns anfragen.
- Onlinedienst starten: Antrag für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
Alternativ steht Ihnen unser Arbeitgeberantrag als PDF-Formular zur Verfügung:
- PDF-Formular: Arbeitgeber-Antrag auf Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (PDF, 290 KB)
Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige
Als berufstätiger, schwerbehinderter Mensch können Sie Leistungen aus der Ausgleichsabgabe online beantragen.
- Onlinedienst starten: Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen
Alternativ steht Ihnen unser Antrag für Arbeitnehmende und Selbstständige als PDF-Formular zur Verfügung.
- PDF-Formular: Antrag auf Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (PDF, 315 KB)