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Integrationsamt Hamburg

Hinweise zum Datenschutz

  • Sozialbehörde

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

  • Sozialbehörde
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Die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung schreibt in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen.

Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht werden, benötigen wir, um zum Beispiel

  • einen Leistungsantrag zu bearbeiten,
  • ein Präventionsverfahren oder
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gewährleisten zu können,
  • Unterstützungsleistungen bei einem Dienstleister zu beauftragen oder
  • Schulungs- und Fortbildungsangebote durchzuführen, und um die Ausgleichsabgabe zu erheben.

Die Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg können Sie unten herunterladen.

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Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-G-VO)

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