Integrationsamt Hamburg

Hinweise zum Datenschutz

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

  • Sozialbehörde
Schriftzug "Datenschutz"
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Die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung schreibt in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen.

Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht werden, benötigen wir, um zum Beispiel

  • einen Leistungsantrag zu bearbeiten,
  • ein Präventionsverfahren oder
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gewährleisten zu können,
  • Unterstützungsleistungen bei einem Dienstleister zu beauftragen oder
  • Schulungs- und Fortbildungsangebote durchzuführen, und um die Ausgleichsabgabe zu erheben.

Die Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg können Sie unten herunterladen.

Download

Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-G-VO)

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