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Elektronische Datenverarbeitung

EDV-Schulung für Menschen mit Behinderung

  • Sozialbehörde

Gute Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) sind für die Arbeitswelt sehr wichtig. Das Integrationsamt Hamburg übernimmt deshalb für schwerbehinderte Beschäftigte die Kosten für EDV-Schulungen. Unterstützung gibt es auch bei Problemen mit der Software oder mit Hilfsmitteln.

  • Sozialbehörde
Colourbox.de / PetraD

Warum dieses Angebot?

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt macht gute Kenntnisse der Hard- und Software für fast alle Beschäftigten unverzichtbar.

Mit speziellen Hilfsmitteln können Menschen mit Behinderungen die EDV in ihrem Betrieb anwenden. Sie machen einen guten Job. Das gilt zum Beispiel für Blinde und Sehgeschädigte, für Menschen mit schweren motorischen Einschränkungen und für Menschen mit Hörbehinderungen.

Voraussetzung für gute Arbeit sind gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit der Technik und die sichere Beherrschung der Hilfsmittel.

Spezielle Schulungen

Im Gegensatz zu anderen Beschäftigten können zum Beispiel blinde oder sehgeschädigte Menschen keinen Kurs besuchen, in dem sie mit Sehenden gemeinsam geschult werden. 

Für diese Menschen sind spezielle Einzelschulungen am Arbeitsplatz die beste Lösung. Dabei werden die individuellen Hilfsmittel genutzt.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Leistungen richten sich an

  • Blinde und Sehbehinderte, 
  • Gehörlose und Hörbehinderte sowie 
  • motorisch, psychisch, und mehrfach behinderte Beschäftigte.

Um an einer EDV-Schulung teilnehmen zu können, müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitsplatz befindet sich in Hamburg und die Zuständigkeit liegt beim Integrationsamt Hamburg.
  • Interessenten müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt sein. Beamte und Selbstständige können unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls geschult werden.
  • Eine Schwerbehinderung ist anerkannt (Grad der Behinderung 50 und mehr) oder eine Gleichstellung liegt vor (Grad der Behinderung 30 oder 40).
  • Eine EDV-Schulung ist erforderlich, um den Anforderungen der Arbeit gerecht werden zu können.
  • Es ist kein anderer Kostenträger zuständig (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse). 

Leistungen im Überblick

Angeboten werden folgende Leistungen: 

  • Beratung von Interessenten, Beschäftigten und Betrieben.
  • Individuelle Ermittlung der Bedarfe am Arbeitsplatz.
  • Vorschläge zur Verbesserung der Ausstattung mit EDV-Hilfsmitteln.
  • Anpassung der Hilfsmittel an die betrieblichen EDV-Erfordernisse.
  • Individuelle Einzelschulungen am Arbeitsplatz in Standardsoftware und Fachanwendungen.
  • Dreimonatige Nachbetreuung zu Schulungsinhalten nach aktiver Schulungsphase.

Anbieter

Das Integrationsamt hat durch eine Ausschreibung einen kompetenten und erfahrenen Anbieter gefunden. Die Firma Project Alliance GmbH ist spezialisiert auf Dienstleistungen in den Bereichen der Barrierefreiheit, Software-Ergonomie und IT-Umgebung:

  • Erfahrene Software-Trainer mit teils mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich Software-Training für Menschen mit Behinderungen führen die Schulungen durch.
  • Bundesweit werden derzeit mehr als 150 behinderte Menschen an Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst geschult.
  • Seit 2014 ist die Firma nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle für Software in den Bereichen Barrierefreiheit und Ergonomie akkreditiert. 
  • Project Alliance kooperiert mit dem Hilfsmittel-Anbieter LVI Deutschland GmbH.

Kontakt und Anmeldung

Bitte wenden Sie sich direkt an den Anbieter der Schulungen, die Firma Project Alliance GmbH:

Project Alliance GmbH
Ernst-Dietrich-Platz 1, 40882 Ratingen
Telefon: +49 17 64 35 28 901
E-Mail: info@projectalliance.de

Dort werden Sie beraten und Ihr Bedarf ermittelt. In der Regel wird die Firma anschließend durch das Integrationsamt Hamburg beauftragt. 

Dazu willigen Sie in die Übermittlung Ihrer Daten an das Integrationsamt ein. Zu den benötigten Unterlagen gehören Kopien  

Diese Sozialdaten werden benötigt, um die Leistungen erbringen zu können; sie unterliegen einem strengen Datenschutz.

Die Anmeldung kann erst nach Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen, da dieser den Teilnehmer für die Dauer der Schulung freistellen muss.

Übernahme der Kosten

Die Kosten für die Schulung übernimmt das Integrationsamt Hamburg in voller Höhe. Dazu werden Gelder aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt.

Die Abrechnung der Schulungsstunden erfolgt direkt zwischen der Firma und dem Integrationsamt. Den Teilnehmern und ihren Arbeitgebern entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Hinweis: Faltblatt "EDV-Schulungen"

Der Inhalt dieses Artikels steht auch als Faltblatt zur Verfügung.