Programm verlängert
Das derzeitige Landesprogramm, das mit Ablauf des Jahres 2021 mit einer Nachlauffrist bis zum 31.12.2026 endet, wird für die Jahre 2022 bis 2026 verlängert. Die Nachlauffrist endet dann am 31.12.2036.
Beachten Sie bitte die seit dem 21. Dezember 2021 gültigen aktualisierten Durchführungsgrundsätze. Diese wurden auch im Amtlichen Anzeiger Nr. 100 vom 21. Dezember 2021 (PDF) veröffentlicht.
Antragstellung und Information
Die Anträge können bei der Agentur für Arbeit Hamburg oder dem Jobcenter für schwerbehinderte Menschen in Hamburg gestellt werden.
Voraussetzung ist die mindestens zweijährige Gewährung eines Eingliederungszuschusses durch die beiden genannten Einrichtungen.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte den unten angefügten Durchführungsgrundsätzen.
Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur und des Jobcenters zur Verfügung.
Rückblick: Geschichte des Programms
Das Programm „Job 4000“ war in den Jahren 2007 bis 2013 ein gemeinsames Programm des Bundes) und der Länder.
Im Zeitraum 2007 bis 2009 wurden in Hamburg durch das Integrationsamt in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Job Center für schwerbehinderte Menschen und den Integrationsfachdiensten zusätzlich 100 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen.
Die Förderung besteht in der Hauptsache aus einem zusätzlichen Lohnkostenzuschuss für zwei Jahre im Anschluss an einen dreijährigen Eingliederungszuschuss durch die Agentur für Arbeit bzw. das Job Center.
Fortsetzung und Erweiterung als hamburgisches Landesprogramm
Aufgrund des Erfolges hat das Integrationsamt Hamburg den Förderbereich „Beschäftigung“ dieses Programms ohne Beteiligung des Bundes ab 2010 verlängert und erweitert. Mit der Erweiterung kann auch der Übergang aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt gefördert werden.
Finanziert werden die Eingliederungszuschüsse ausschließlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamts Hamburg.