Integrationsamt

Projektförderung

Das Integrationsamt fördert Projekte mit dem Ziel, die Integrationschancen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.

  • Sozialbehörde
Ein Mann zieht einen langen Hebel einer Maschine herunter
Ulrich Bredlow / meindesigner.de

Inklusionsbetriebe (teilfinanziert)

Inklusionsbetriebe sind Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Sie dienen der Integration und Förderung schwerbehinderter Menschen, die zwar erwerbsfähig, aber nicht stabil genug für eine ungeschützte Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt sind. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, deren Belegschaften zwischen 30 und 50 Prozent aus schwerbehinderten Menschen bestehen. 

Die geförderten Arbeitsverhältnisse unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht und werden tariflich entlohnt:

  • Bergedorfer Impuls Betriebsstätten GmbH: Arbeitsplätze und Teilzeitarbeitsplätze für psychisch kranke Menschen in den Bereichen Catering, Casino, Büro- und Buchhaltungsservice.
  • einfal changes gGmbH: Betrieb des WÄLDERHAUS - Ausstellungen, Schulungsräume, Gastronomie.
  • Hamburger Assistenz Dienstleistungen gGmbH (HAD): Arbeitsplätze in der Regel Teilzeit insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung. Die HAD betreibt gegenwärtig in zwei Altenheimen Kioske und Caféterien, ferner bietet sie in Unternehmen Dienstleistungen an.
  • Hamburg Work gGmbH: Gebäudereinigung, Grünanlagenpflege, Instandhaltungsplanung/- management, Catering für Kindergärten, Schulen und Gastronomie.
  • Haus5 Service gGmbH: Arbeitsplätze und Teilzeitarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Catering + Events, Küche, Reinigung und Restaurantbetrieb.
  • Stadthaushotel: Teilzeitarbeitsplätze für unterschiedlich stark geistig behinderte Menschen im Hotelbetrieb bzw. für psychisch behinderte Menschen und ehemals Drogenabhängige in den Bereichen Café-, Küchenbetrieb, Catering, Service.
  • ZukunftArbeit gGmbH: Betrieb von drei Fahrradgeschäften, Fahrradwerkstatt, Parkraumbewirtschaftung.
     

Grundlage der Förderung: Grundsätze zur Förderung von Integrationsprojekten nach §§ 215 ff. (vormals §§ 132 ff.) SGB IX (PDF, 125 KB). Auch veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger Nr. 49 vom 29. Mai 2020 (PDF, 250 KB).
 

Weitere vom Integrationsamt finanzierte Projekte

  • Link to your Roots - Schwerbehinderte Menschen erfassen die Personendaten von fünf Millionen Menschen, die zwischen 1850 und 1934 über Hamburg auswanderten.

Beratungs- und Informationsprojekte

  • EAA Hamburg (Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber)
    Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (SGB IX, Teil 3) sowie bei der inklusiven Personal- und Organisationsgestaltung. 
    Weitere Informationen finden Sie hier...
  • Beratungsstelle handicap, Träger: Arbeit und Leben
    Kostenfreie Beratung von Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Darüber hinaus sollen die Interessenvertretungen beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen und bei der Wahl von Schwerbehindertenvertretungen unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Inklusionslotse im Handwerk, Träger: Handwerkskammer Hamburg
    Kostenfreie Beratung von Handwerksbetrieben bei allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
     

Mehr Informationen

Bei näherem Interesse an einem dieser Projekte wenden Sie sich bitte an die Kontaktadressen auf den einzelnen Projektseiten oder an das Integrationsamt, Tel. (040) 428 63-2858, E-Mail: integrationsamt@soziales.hamburg.de

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