Faltblatt: Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG)
Kinderbetreuung in Kleinsteinrichtungen
Lebens- und Arbeitszeit der Betreuerinnen und Betreuer sind identisch. Sie teilen ihren Alltag mit den Kindern in ihrem privaten, teilweise auch familiären Rahmen. Neu hinzu kommenden Kindern wird die Integration dadurch erleichtert, dass die Betreuerinnen und Betreuer bereits gefestigte Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld unterhalten: Die Nachbarschaft, der Freundeskreis, die Verwandtschaft und auch Personen, zu denen eine berufliche Beziehung besteht, haben eine höhere Bereitschaft, die in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft aufgenommenen Kinder und Jugendlichen zu akzeptieren, sie teilhaben zu lassen und auf schwierigen Wegstrecken zu begleiten. Die Authentizität, die dieses ganzheitliche Hilfeangebot mit der ständigen und vorbildhaften Präsenz der Erwachsenen beinhaltet, schafft eine Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit, in der eine starke Bindung wachsen kann.
Die geringe Zahl von durchschnittlich nur drei Plätzen in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ermöglicht eine den individuellen Entwicklungsschritten der Betreuten differenziert angepasste, zeit- und lebensnahe Förderung. Auch sind Lern-, Bildungs-, Ausbildungs- und Freizeitangebote durch den gegebenen Rahmen für die Kinder und Jugendlichen leichter zugänglich und vielfältiger.
Grundsätze der Elternarbeit
- Die Eltern sollen den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes akzeptieren können, damit das Kind sich zu Betreuern und Eltern gleichermaßen loyal verhalten kann
- Familiäre Bindungen werden entsprechend des Hilfeplans erhalten, intensiviert, neu aufgebaut oder - falls notwendig - ganz oder zeitweise eingestellt. Art und Häufigkeit der Kontakte zwischen Eltern und Kind werden ständig aktualisiert, vor- und nachbereitet, zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen
- Die Familie und die Familiengeschichte des Kindes werden von den Betreuern wertgeschätzt, ihre Mitglieder werden respektiert
- Die Lebensgeschichte des Kindes wird in geeigneter Form dokumentiert und rekonstruiert durch Fotos, Geschichten und Erinnerungsgegenstände
- Bei der Verarbeitung familiär bedingter Belastungen werden die Kinder in geeigneter Form unterstützt
- Sofern eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheint, wird diese angestrebt und aktiv vorbereitet
Die Kooperation
Als selbstständige Träger arbeiten rund 20 Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG) oder Außenwohngruppen auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zusammen. Der Kooperationspartner LEB entlastet die Leiterinnen und Leiter der SPLG durch Einzelberatung, fachlichen Austausch in Gruppen, Begleitung von Reflexions- und Entscheidungsfindungsprozessen, vielfältigen Informationstransfer, Unterstützung bei der Akquisition, der Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Dienststellen, dem Abschluss von Vereinbarungen nach §78b SGB VIII und der Abrechnung von Leistungen mit den Jugendämtern sowie der Sicherstellung und Fortentwicklung der Qualität.
Zielgruppe, Aufnahmeverfahren und Anbahnung
- Die Unterbringung erfolgt nach §§27/34 SGB VIII
- Aufgenommen werden Einzelkinder und Geschwister bis zu etwa 15 Jahren
- Es besteht ein längerfristiger Hilfebedarf von mindestens circa zwei Jahren
- Die Eltern des Kindes stimmen der Unterbringung zu
Im ersten Schritt des Aufnahmeverfahrens prüfen Träger und Kooperationspartner LEB, ob der Hilfebedarf eines Kindes durch eines der Profile der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) optimal gedeckt werden kann. Ferner wird die Eignung der im Umfeld vorhandenen oder realisierbaren Beschulungsmöglichkeiten geprüft. Im zweiten Schritt erhalten die fallzuständige Fachkraft, der Vormund und die leiblichen Eltern das Angebot, die SPLG kennen zu lernen. Dann begegnen sich Betreuer/Betreuerpaar und das Kind am derzeitigen Lebensort des Kindes. Im nächsten Schritt erhält das Kind die Möglichkeit, die SPLG zu besuchen - im Rahmen von Besuchswochenenden, -tagen oder -stunden. Entscheiden sich sowohl alle Mitglieder der SPLG als auch das Kind selbst für eine Aufnahme bzw. einen Einzug in die SPLG, kann die Maßnahme im Rahmen eines Hilfeplangesprächs beschlossen werden. Im Hilfeplangespräch wird auch der Einzugstermin festgelegt.
Zugangswege und Kontakt
Der Zugang erfolgt über den Allgemeinen Sozialen Dienst/Jugendamt.
Ansprechpersonen für die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG):
- Die Träger der SPLG
- Der Abteilungsleiter der SPLG im Landesbetrieb Erziehung und Beratung: Ole Peter Jagdt, Telefon 040 428 15 44 01, und Koordinator Walter Mews, Telefon 040 428 15 44 02,
Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Conventstraße 14, 22089 Hamburg,
E-Mail: SPLG@leb.hamburg.de
Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Faltblatt gern in Papierform zu.
Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.