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Unsere Publikationen

Wir machen Zukunft möglich ... hat sich der Landesbetrieb Erziehung und Beratung auf die Fahnen geschrieben. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen detaillierten Eindruck von unserer Arbeit für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vermitteln.

LEB-ZEIT, A73, März 2025
LEB
Informationsblatt des LEB

LEB-ZEIT

LEB-ZEIT vermittelt ein lebendiges Bild von den Angeboten und Aktivitäten im Landesbetrieb Erziehung und Beratung - fachliche Berichte, aktuelle Entwicklungen und Einblicke in unsere Einrichtungen. Die LEB-ZEIT erscheint vierteljährlich.

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Berichte

Bericht: Unbegleitete minderjährige Ausländer

Inobhutnahme und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Millionen Menschen weltweit verlassen ihre Heimat und gelten als Flüchtlinge. Ihre genaue Zahl kann nur geschätzt werden. Unter ihnen sind auch Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind und die weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland haben, sogenannte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.

Übersicht Publikationen von A bis Z

Einrichtungsprofile

Abteilung Spezialisierte Angebote

Die Abteilung Spezialisierte Angebote ist in drei Fachbereiche gegliedert: Den Fachbereich Psychosoziale Entwicklung und die beiden Fachbereiche Clearing UMA I und Clearing UMA II.

LEB
Faltblatt: Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU)

Angebot zur Abwendung von Untersuchungshaft

Das Jugendgerichtsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Jugendliche zur Sicherung der Hauptverhandlung oder zur Abwendung von Untersuchungshaft in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen. Mit der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) steht den Bezirksjugendgerichten ein spezialisiertes Angebot mit neun Plätzen zur Verfügung. Die Einrichtung bietet bis zur Hauptverhandlung eine stabilisierende Betreuung über Tag und Nacht, einen strukturierten Alltag und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben ohne Straftaten. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der einzige Träger in Hamburg, der eine besondere stationäre Einrichtung für die Erziehung von delinquenten jungen Menschen mit ausgeprägten Problemlagen vorhält.

LEB
Einrichtungsprofile

Stationären Einrichtungen des LEB

Wie sieht es eigentlich in einem Kinderschutzhaus aus? Und wie in einer Pädagogisch Betreuten Wohngruppe? Unsere Einrichtungsprofile geben darüber Auskunft und gewähren einen Einblick in unsere stationären Jugendhilfeeinrichtungen.

Einrichtungsprofile

Jugendhilfeabteilung Nord

Die Jugendhilfeabteilung Nord des LEB bietet im Norden Hamburgs Pädagogisch Betreute Wohngruppen (PBW), zwei Jugendwohnungen, das Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder mit seinen beiden Standorten und das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen (ABW).

Einrichtungsprofile

Jugendhilfeabteilung Ost

Die Jugendhilfeabteilung Ost des LEB bietet in Mitte und Bergedorf Einrichtungen wie Pädagogisch Betreute Wohngruppen, Jugendwohnungen und Jugendwohnen sowie Ambulant Betreutes Wohnen und die Jugendwohngemeinschaft Casa Rifugio für junge Menschen mit psychischen Störungen.

Einrichtungsprofile

Jugendhilfeabteilung Süd

In der Jugendhilfeabteilung Süd des LEB sind alle Kinderschutzeinrichtungen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung angebunden. Darüber hinaus bietet die Abteilung in Harburg/Süderelbe und Wilhelmsburg eine Tagesgruppe und Jugendwohnungen.

Einrichtungsprofile

Jugendhilfeabteilung West

Die Jugendhilfeabteilung West des LEB hält pädagogische Angebote in Altona und in Eimsbüttel bereit. Die Palette reicht von Pädagogisch Betreuten Wohngruppen (PBW) bis hin zu stationären Einrichtungen für Jugendliche, die schon selbstständiger sind.

LEB
Faltblatt: Casa Rifugio

Jugendwohngemeinschaft für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen

Casa Rifugio bedeutet: Haus Zuflucht. Hier finden junge Menschen ab 14 Jahren, die über Psychiatrieerfahrung verfügen, Unter­stützung für ihre psychische und soziale Nachreifung. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit psy­chischen Störungen und Erkrankungen, die unser Angebot als Hilfe für sich annehmen können und sich oder ihre Situation positiv verändern wollen. Ziel ist es, die Betreuten zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Einrichtungsprofile

Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Der Kinder- und Jugendnotdienst bietet Plätze in der Unterbringungshilfe und im Mädchenhaus an. In akuten Not- und Gefahrenlagen für Kinder und Jugendliche wählen Sie bitte die Nummer 040 428 15 32 00.

Faltblatt: Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG)

Kinderbetreuung in Kleinsteinrichtungen

Lebens- und Arbeitszeit der Betreuerinnen und Betreuer sind identisch. Sie teilen ihren Alltag mit den Kindern in ihrem privaten, teilweise auch familiären Rahmen. Neu hinzu kommenden Kindern wird die Integration dadurch erleichtert, dass die Betreuerinnen und Betreuer bereits gefestigte Be­ziehungen in ihrem sozialen Umfeld unterhalten: Die Nachbarschaft, der Freundeskreis, die Ver­wandtschaft und auch Personen, zu denen eine berufliche Beziehung besteht, haben eine höhere Bereitschaft, die in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft aufgenommenen Kin­der und Ju­­gendlichen zu akzeptieren, sie teilhaben zu lassen und auf schwierigen Wegstrecken zu begleiten. Die Authentizität, die dieses ganzheitliche Hilfeangebot mit der stän­digen und vorbildhaften Präsenz der Erwachsenen beinhaltet, schafft eine Atmo­sphäre der Sicherheit und Geborgenheit, in der eine starke Bindung wachsen kann. Die geringe Zahl von durchschnittlich nur drei Plätzen in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ermöglicht eine den individuellen Entwicklungsschritten der Betreuten differenziert angepasste, zeit- und lebensnahe Förderung. Auch sind Lern-, Bildungs-, Ausbildungs- und Freizeitangebote durch den gegebenen Rahmen für die Kinder und Jugendlichen leichter zugänglich und vielfältiger. Grundsätze der Elternarbeit - Die Eltern sollen den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes akzeptieren können, damit das Kind sich zu Betreuern und Eltern gleichermaßen loyal verhalten kann - Familiäre Bindungen werden entsprechend des Hilfeplans erhalten, intensiviert, neu aufgebaut oder - falls notwendig - ganz oder zeitweise eingestellt. Art und Häufigkeit der Kontakte zwischen Eltern und Kind werden ständig aktualisiert, vor- und nachbereitet, zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen - Die Familie und die Familiengeschichte des Kindes werden von den Betreuern wertgeschätzt, ihre Mitglieder werden respektiert - Die Lebensgeschichte des Kindes wird in geeigneter Form dokumentiert und rekonstruiert durch Fotos, Geschichten und Erinnerungsgegenstände - Bei der Verarbeitung familiär bedingter Belastungen werden die Kinder in geeigneter Form unterstützt - Sofern eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheint, wird diese angestrebt und aktiv vorbereitet Die Kooperation Als selbstständige Träger arbeiten rund 20 Sozialpädagogische Lebens­gemeinschaften (SPLG) oder Außenwohngruppen auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zusammen. Der Kooperationspartner LEB entlastet die Leiterinnen und Leiter der SPLG durch Einzelberatung, fachlichen Austausch in Gruppen, Begleitung von Reflexions- und Entschei­dungsfindungsprozessen, vielfältigen Informationstransfer, Unterstützung bei der Akquisition, der Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Dienststellen, dem Abschluss von Vereinbarungen nach §78b SGB VIII und der Abrechnung von Leistungen mit den Jugendämtern sowie der Sicherstellung und Fortentwicklung der Qualität. Zielgruppe, Aufnahmeverfahren und Anbahnung - Die Unterbringung erfolgt nach §§27/34 SGB VIII - Aufgenommen werden Einzelkinder und Geschwister bis zu etwa 15 Jahren - Es besteht ein längerfristiger Hilfebedarf von mindestens circa zwei Jahren - Die Eltern des Kindes stimmen der Unterbringung zu Im ersten Schritt des Aufnahmeverfahrens prüfen Träger und Kooperationspartner LEB, ob der Hilfebedarf eines Kindes durch eines der Profile der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) optimal gedeckt werden kann. Ferner wird die Eignung der im Umfeld vorhandenen oder realisierbaren Beschulungsmöglichkeiten geprüft. Im zweiten Schritt erhalten die fallzuständige Fachkraft, der Vormund und die leiblichen El­tern das Angebot, die SPLG kennen zu lernen. Dann begegnen sich Betreuer/Betreuerpaar und das Kind am derzeitigen Lebensort des Kindes. Im nächsten Schritt erhält das Kind die Möglichkeit, die SPLG zu besuchen - im Rahmen von Besuchswochenenden, -tagen oder -stunden. Entscheiden sich sowohl alle Mitglieder der SPLG als auch das Kind selbst für eine Aufnahme bzw. einen Einzug in die SPLG, kann die Maßnahme im Rahmen eines Hilfeplangesprächs beschlossen werden. Im Hilfeplangespräch wird auch der Einzugstermin festgelegt. Zugangswege und Kontakt Der Zugang erfolgt über den Allgemeinen Sozialen Dienst/Jugendamt. Ansprechpersonen für die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG): - Die Träger der SPLG - Der Abteilungsleiter der SPLG im Landes­betrieb Erziehung und Beratung: Ole Peter Jagdt, Telefon 040 428 15 44 01, und Koordinator Walter Mews, Telefon 040 428 15 44 02, Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Conventstraße 14, 22089 Hamburg, E-Mail: SPLG@leb.hamburg.de Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Faltblatt gern in Papierform zu. Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.

Faltblatt: Kinderschutzeinrichtungen

Kurzfristige Inobhutnahmen von Kindern in akuten Krisen

In unseren Kinderschutzeinrichtungen betreuen wir Kinder über Tag und Nacht. Dazu gehören Kinderschutzhäuser und Kinderschutzgruppen. Diese Angebote dienen der kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in akuten Notsituationen.

Faltblatt: Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder

Lernen, Verantwortung zu übernehmen

STANDORT HOHE LIEDT (Langenhorn) Die Einrichtung steht auf einem parkähnlichen Grundstück mit Spielplatz und verfügt insgesamt über fünf Gebäude. Leben wie in einer kleinen Wohngemeinschaft (20 Plätze) Jeweils zwei Mütter/Väter teilen sich je ein Appartement mit einer gemeinsamen Küche und einem Kinderzimmer. Außerdem gibt es hier zwei Plätze für Mütter/Väter mit zwei Kindern. Leben in Verselbstständigungs-Appartements (8 Plätze) Für selbstständigere Alleinerziehende stehen mit Duschbad, Küche und Wohn-/Schlafraum sowie einem Kinderzimmer und einem Wintergarten ausgestattete Appartements zur Verfügung. Die Unterbringung einer Mutter/eines Vaters mit zwei Kindern in einem Appartement ist möglich. In der Regel ziehen die Alleinerziehenden aus den internen Wohngemeinschaften in den Verselbstständigungsbereich, wenn sie weitestgehend sich und ihr Kind gut versorgen können. Die Betreuung lässt hier mehr Freiräume zu, damit sich die Betreuten auf ein selbstständiges Leben vorbereiten können. STANDORT BERNER CHAUSSEE (Bramfeld) Das Haus, ein Neubau aus dem Jahr 2013, verfügt über drei Etagen mit insgesamt elf Wohnungen und 14 Betreuungsplätzen. Pro Etage gibt es zwei Wohngemeinschaften für je zwei Mütter/Väter und eine Einzelwohnung für eine Mutter/Vater. Im Dachgeschoss befindet sich eine Wohnung für eine/einen Alleinerziehende/n mit mehr als einem Kind. Die Wohnungen sind ausgestattet mit Dusch- oder Vollbad und Küche. Zwei Wohnungen werden als Büro, Besprechungs-/Gruppenraum bzw. Bereitschaftszimmer genutzt. Darüber hinaus steht den Bewohnerinnen und Bewohnern ein gemeinsames Wohnzimmer zur Verfügung. Im hinteren Bereich des Hauses gibt es einen großen Garten. Die jungen Mütter/Väter lernen, ihren Haushalt eigenständig zu führen. Zweimal pro Woche finden Gruppenangebote zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der Mutter-/Vater-Kind-Bindung statt. ZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND IHRE KINDER Pädagogische Fachkräfte begleiten und betreuen Alleinerziehende und beraten u.a. zu folgenden Themen: - Erziehungskompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung - Bindungs- und Alltagskompetenzen - Tagesstruktur - Gesundheitsfürsorge - Bildung / Schule und berufliche Orientierung Die jungen Mütter/Väter lernen, ihren Haushalt eigenständig zu führen; dabei werden sie von einer Hauswirtschaftsleiterin geschult. Themen sind: - Gesunde Ernährung für Mutter/Vater und Kind - Preisgünstiges Einkaufen und Kochen - Haushaltsführung Die Betreuung findet rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr statt. Während der Gruppenangebote und Schulungen wird eine Kinderbetreuung organisiert. Das Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder wird durch Fachkoordination unterstützt. Es gibt Mütter-/Vätergruppen, Einzelfallarbeit und Gesundheitsfürsorge im Rahmen der Methodenpalette von STEEP. Kontakt Standort Hohe Liedt 67 + Standort Berner Chaussee 32: Leitung: Esperanza Lückheide, Telefon: 428 15 36 13 E-Mail: Esperanza.Lueckheide@leb.hamburg.de Hinweis: Der hier dargestellte Inhalt ist identisch mit der unten stehenden, nicht barrierefreien PDF-Datei. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Faltblatt gern in Papierform zu. Kontakt: Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bettina Bormann, Telefon: (040) 428 15 30 03.

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