Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Bereich Ergotherapie

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Aufgaben und Zuständigkeit

Prüfungssachgebiet Ergotherapie

Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut" ausüben will, bedarf einer Berufserlaubnis (§ 1 Ergotherapeutengesetz, ErgThG). 

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die staatlichen Abschlussprüfungen der Ergotherapie sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.

Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, ist es zudem möglich bei uns eine neue Berufsurkunde beziehungsweise ein neues Prüfungszeugnis zu beantragen. Sie können dann eine Ersatzausfertigung erhalten.

Wer in Deutschland über eine Berufserlaubnis eines nichtakademischen Gesundheitsberufes verfügt und im Ausland eine Anerkennung der Berufsbezeichnung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte per Post ein.

Weitere Informationen, entsprechende Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Verkürzung der Ausbildung

Wenn Sie bereits eine andere Ausbildung oder Teile einer Ausbildung abgeschlossen haben, können diese im Regelfall auf die Dauer Ihrer neuen Ausbildung angerechnet werden, wenn eine Gleichwertigkeit besteht. Welche genauen Regelungen bei einer Ausbildungsverkürzung gelten, bestimmt das jeweilige Berufsgesetz des Gesundheitsfachberufs.

Um die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf verkürzen zu können, müssen Sie vor Beginn der Ausbildung einen Verkürzungsantrag im LPA stellen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Beachten Sie bitte, dass der Antrag kostenpflichtig ist. Wir empfehlen daher dringend, vor der Antragstellung mit der ausbildenden Schule zu klären, ob eine Verkürzung der Ausbildung dort möglich ist.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Ergotherapie

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.

Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.

Anpassungsmaßnahmen

Wenn Sie einen Bescheid mit einer Auflage bekommen haben, können Sie zum Nachweis gleichwertiger Kenntnisse zwischen einer Eignungs-/ bzw. Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen. Für weitere Informationen zu den Optionen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.

Ansprechpersonen

Ausbildungs - und Prüfungsangelegenheiten sowie Berufserlaubnisse für die Ergotherapie
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de

Ausbildungsverkürzungen aller Gesundheitsfachberufe

Für Masseure und medizinische Bademeister / Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen:
Lena Fobian
Tel.: 040-428 37-2582
E-Mail: lena.fobian@soziales.hamburg.de

Für alle anderen Gesundheitsfachberufe:
Angela Hoppe-Damp
Tel.: 040-428 37-2425
E-Mail: angela.hoppe-damp@soziales.hamburg.de

Ersatzausfertigungen aller Gesundheitsfachberufe 
Simon Steigleder 
Tel.: 040-428 37-2321
E-Mail: simon.steigleder@soziales.hamburg.de 

Certificate of good standing / Certificate of Current Professional Status und Auslandsbescheinigungen für alle Gesundheitsfachberufe
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de

Anerkennung ausländischer (Weiterbildungs-)Abschlüsse von Gesundheitsfachberufen
Bitte nutzen Sie für allgemeine, nicht auf einen bestehenden Antrag bezogene Fragen und den Erstkontakt das Funktionspostfach:
anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de 
Anna Georgescu (Nachname A-Be)
Ruven Tödtmann (Nachname Bf-Gh)
Florian Jendro (Nachname Gi-j + GPA A-M)
Jeannette von der Ohe (K-M)
Sven Schiewe (N-Sa)
Katharina Kohlbach-Brückner (Sb-Z)
Katrin Fohrholz (GPA N-Z + FEG)

Digitaler Service: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Antragsformulare und Informationen

Anträge und Merkblätter: Ergotherapie

Anträge und Merkblätter: Sonstiges

Anträge und Merkblätter: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

 

Zum Weiterlesen

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Anpassungsmaßnahmen: Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege in der Freien und Hansestadt Hamburg.

01. Dezember 2025
Ärzte und Pflegekräfte legen ihre Hände übereinander
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Pflegefachkräfte (Fachfortbildungen)

Das LPA ist zuständig für das Prüfungswesen der in Hamburg landesrechtlich geregelten Fachfortbildungen in der Pflege, die auch als „Fachweiterbildungen“ bezeichnet werden.

Ernährungsberatung
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Diätassistenz

Das LPA ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für staatliche Abschlussprüfungen im Bereich Diätassistenz sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.