Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sozialbehörde
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Sie möchten in Deutschland als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson entsprechend des Pflegeberufegesetzes (PflBG) anerkannt werden. Wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Pflegeausbildung nicht festgestellt werden konnte, müssen die festgestellten Unterschiede ausgeglichen werden. Die Unterschiede stehen in Ihrem Feststellungsbescheid.
Es gibt zwei verschiedene Anpassungsmaßnahmen, um die Unterschiede auszugleichen: Anpassungslehrgänge oder Eignungs- bzw. Kenntnisprüfungen. Sie können selbst wählen, welche Anpassungsmaßnahme Sie machen möchten. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem FAQ und in Ihrem Feststellungsbescheid.
Was ist ein Anpassungslehrgang?
Der Anpassungslehrgang wird in Form von theoretischem und praktischem Unterricht, einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung oder beidem durchgeführt. Der Lehrgang darf nur bei von der Sozialbehörde zugelassenen Anbietern in Hamburg absolviert werden.
Die Dauer des Lehrgangs können Sie Ihrem Feststellungsbescheid entnehmen.
Der Anpassungslehrgang schließt mit einem Abschlussgespräch vor einer Prüfungskommission ab.
Was ist eine Eignungs-/ Kenntnisprüfung?
Die Eignungsprüfung besteht aus einem praktischen Prüfungsteil. Wenn Sie in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz ausgebildet wurden, ist in manchen Fällen eine Eignungsprüfung abzulegen.
Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Wenn Sie in einem Drittstaat ausgebildet wurden, ist eine Kenntnisprüfung abzulegen.
Beide Prüfungen sind staatliche Prüfungen vor einer Prüfungskommission.
Kann zwischen Anpassungslehrgang und Eignungs-/ Kenntnisprüfung gewechselt werden?
Sobald Sie sich für eine Anpassungsmaßnahme entschieden und diese begonnen haben, ist ein Wechsel zwischen den Anpassungsmaßnahmen nicht mehr möglich.
Wer bietet Anpassungslehrgänge und Vorbereitungskurse auf Eignungs-/ Kenntnisprüfungen an?
Bis wann muss ich mich für eine Anpassungsmaßnahme entscheiden?
Die Anpassungsmaßnahme soll innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Feststellungsbescheides begonnen werden. Den genauen, spätesten Zeitpunkt können Sie in Ihrem Bescheid nachlesen.
FAQ Eignungs-/Kenntnisprüfungen
Muss ich einen Vorbereitungskurs absolvieren?
Die Vorbereitung auf die Prüfung kann selbständig oder mithilfe eines Vorbereitungskurses erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, einen Vorbereitungskurs zu absolvieren.
Warum muss ich mich für die Eignungs-/ Kenntnisprüfung anmelden?
Bei der Eignungs-/ Kenntnisprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung bekunden Sie Ihren Willen, die Prüfung anzutreten. Eine Prüfungsanmeldung ist verbindlich und sollte erst erfolgen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Prüfung antreten können und möchten.
Wie melde ich mich für eine Eignungs-/ Kenntnisprüfung an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mithilfe des Anmeldeformulars (PDF). Sollten Sie einen Vorbereitungskurs absolvieren, so erkundigen Sie sich bitte dort, wie die Anmeldung beim Landesprüfungsamt einzureichen ist. Sollten Sie keinen Vorbereitungskurs absolvieren, so senden Sie die vollständig ausgefüllte Anmeldung im PDF-Format an anpassungspruefungen-pflege@soziales.hamburg.de.
Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Wohnadresse korrekt an und informieren Sie bei Umzug unverzüglich Ihre Sachbearbeitung. Nur so ist gewährleistet, dass die Ladung zur Prüfung sowie alle weiteren Dokumente zum Anerkennungsverfahren zugestellt werden können.
Welche Fristen sind bei der Anmeldung einzuhalten und was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Anmeldung muss dem Landesprüfungsamt spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin vorliegen, andernfalls werden die Prüfungen storniert.
Wie schnell bekomme ich nach der Anmeldung meine Prüfungstermine?
Die Prüfungstermine werden vom Landesprüfungsamt der Sozialbehörde in Abstimmung mit den prüfenden Pflegeschulen organisiert. Die Wartezeit hängt von der Anzahl der Prüfungsanmeldungen sowie den Kapazitäten aller an den Prüfungen beteiligten Institutionen (Pflegeschulen, Praxiseinrichtungen, Landesprüfungsamt) ab.
Wie werde ich über die Prüfungstermine informiert (Ladung)?
Die Ladung enthält alle Informationen zu Prüfungsdatum, Prüfungszeit und Prüfungsort. Diese erhalten Sie spätestens 2 Wochen vor Ihren ersten Prüfungstermin per Post an die von Ihnen auf der Anmeldung angegebenen Adresse.
Kann die Prüfung nach bereits erfolgter Ladung verschoben werden?
Nein. Ein Rücktritt von der Prüfung nach erhalt der Ladung ist nur bei Prüfungsunfähigkeit möglich, zum Beispiel bei Krankheit. Die Prüfungsunfähigkeit muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden – das entsprechende Formular erhalten Sie zusammen mit der Ladung.
In welcher Sprache findet die Eignungs-/ Kenntnisprüfung statt?
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Ausreichende Sprachkenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache in Wort und Schrift sind daher dringend empfohlen.
Wo wird die praktische Eignungs-/ Kenntnisprüfung durchgeführt?
Die praktischen Prüfungen finden in realen Pflegesituationen in geeigneten praktischen Einrichtungen statt. Dies sind in der Regel:
Akutkrankenhäuser (Einrichtungen mit einem Versorgungsauftrag nach §108 SGB V)
Pflegeheime (Einrichtungen mit einem Versorgungsauftrag nach §71 Abs. 2 SGB XI)
Bei Prüfungen nach PflBG können praktische Prüfungen gegebenenfalls auch in ambulanten Einrichtungen stattfinden, sofern diese die Rahmenbedingungen erfüllen. Die Eignung der ambulanten Einrichtungen wird durch das Landesprüfungsamt geprüft. Liegt keine Eignung vor, so benötigen Sie einen Praktikumsplatz in einer der oben genannten Einrichtungen. Das Praktikum muss mindestens 4 Wochen umfassen, eine längere Praktikumsdauer wird jedoch empfohlen.
Was sind die Inhalte der praktischen Eignungs-/ Kenntnisprüfung nach PflBG?
Die Prüfung ist auf den Umfang von mindestens zwei Pflegesituationen festgelegt, welche die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berufsausübung abbilden. Die Prüfungsinhalte entsprechen den folgenden Kompetenzbereichen der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) des PflBG:
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.
Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Fehlende Kompetenzbereiche werden unter Umständen in der Prüfung durch eine Simulation dargestellt bzw. im anschließenden Prüfungsgespräch thematisiert.
Während der Prüfung ist es den Fachprüfenden gestattet, Nachfragen zu stellen. Diese beziehen sich auf Ihr praktisches Vorgehen und auf die vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachkraft im Rahmen des Pflegeprozesses.
Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt (PDF).
Was muss ich am Tag vor der praktischen Eignungs-/ Kenntnisprüfung nach PflBG tun?
Der Tag vor der Prüfung dient der Vorbereitung. An diesem Tag erhalten Sie von Ihrer prüfenden Praxisanleitung die Prüfungsaufgabe in Form eines schriftlichen Aufgabenblattes. Sie holen die Einwilligungen der zu pflegenden Prüfungspersonen ein. Das Formular erhalten Sie von Ihrer prüfenden Praxisanleitung. Danach erheben Sie die Pflegeanamnesen und schreiben für beide ausgewählte zu pflegende Prüfungspersonen eine Pflegeplanung.
Wie schreibe ich die Pflegeplanungen bei der praktischen Eignungs-/ Kenntnisprüfung nach PflBG? Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Die Pflegeplanungen müssen von Ihnen eigenständig und handschriftlich erstellt werden. Sie können unterschiedliche Informationsquellen nutzen, wie Pflegeberichte und - anamnesen, Arztberichte, Gespräche mit den zu pflegenden Personen und/oder deren Angehörigen sowie Mitglieder Ihres multiprofessionellen Teams. Erlaubte Hilfsmittel sind analoge oder digitale Nachschlagewerke (z.B. Klinisches Wörterbuch) sowie Leitlinien und Standards der Einrichtung, in der die Prüfung abgelegt wird. Ausdrucke aus dem Stationsdokumentationssystem sind nicht erlaubt. Als Hilfestellung erhalten Sie von Ihrer prüfenden Praxisanleitung Vordrucke der Sozialbehörde für die Informationssammlung (PDF) und die Pflegeplanung (PDF).
Weiterhin wird empfohlen, einen Ablaufplan für die Maßnahmendurchführung zu erstellen, den Sie während der Prüfung als Orientierung verwenden können.
Wie viel Zeit habe ich am Vorbereitungstag?
Sie haben am Vorbereitungstag maximal die Dauer einer Arbeitsschicht Zeit, um die Einwilligungen einzuholen, die Pflegeanamnesen zu erheben, die Pflegeplanungen zu schreiben und Ihren Ablauf zu planen.
Wie ist der Ablauf und zeitliche Umfang der praktischen Eignungs-/ Kenntnisprüfung nach PflBG am Prüfungstag?
Am Prüfungstag führen Sie Ihre geplanten Maßnahmen in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen in der Pflegesituation durch. Die Prüfungszeit beginnt mit der Patientenvorstellung. In der Regel liegt der zeitliche Umfang der praktischen Prüfung bei ca. 145 Minuten und sieht folgenden Ablauf vor:
Maximal 15 Minuten: Vorstellung der Prüfungspersonen (mit Fokus auf der Hauptperson) und Übergabe an die Fachprüfenden, Vorstellung der geplanten Pflegemaßnahmen und des Ablaufplans in den Pflegesituationen,
Maximal 90 Minuten: praktische Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Pflegemaßnahmen gemäß Prüfungsaufgabe,
Maximal 5 Minuten: Übergabe an eine examinierte Pflegefachkraft,
Maximal 10 Minuten: Dokumentation,
Maximal 5 Minuten: Stille eigene Reflektion mit Notizmöglichkeit,
Maximal 20 Minuten: Reflexions- und Prüfungsgespräch.
Hinweis: Für die Dokumentation stellen Sie bitte sicher, dass Sie in das stationseigene Dokumentationssystem eingearbeitet sind und Eintragungen vornehmen können.
Darf ich während der praktischen Eignungs-/ Kenntnisprüfung Tätigkeiten an meine prüfende Praxisanleitung delegieren?
Sie dürfen delegationsfähige Tätigkeiten in einem angemessenen Rahmen an Ihre prüfende Praxisanleitung abgeben. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Mobilisation oder das Bereitstellen von Pflegeutensilien. Sie müssen die Praxisanleitung genau informieren, welche konkrete Aufgabe sie übernehmen soll – sie darf nicht eigeninitiativ tätig werden.
Wo wird die mündliche Kenntnisprüfung durchgeführt?
Die mündliche Prüfung findet an einer kooperierenden Pflegeschule in Hamburg statt. Weitere Informationen zu Prüfungsort und -zeit erhalten Sie mit der Ladung.
Was sind die Inhalte der mündlichen Kenntnisprüfung nach PflBG?
Im mündlichen Teil der Kenntnisprüfung geht es um einen anderen Pflegebereich und ein anderes Lebensalter als im praktischen Prüfungsteil.
Sie bekommen eine ausführliche Fallbeschreibung mit wichtigen Informationen über eine pflegebedürftige Person und ihr Umfeld. Der Fall beschreibt reale Situationen des Berufsalltags und enthält komplexe Pflegephänomene und berufliche Problemstellungen. Sie müssen zeigen, dass Sie in den Kompetenzbereichen der PflAPrV fachgerecht handeln und die vorbehaltenen Pflegetätigkeiten wahrnehmen können.
Wie ist der zeitliche Umfang und der Ablauf der mündlichen Kenntnisprüfung nach PflBG?
Die mündliche Kenntnisprüfung dauert insgesamt 65 bis 80 Minuten. Vor der Prüfung haben Sie 20 Minuten Zeit, um den Fall zu lesen und sich vorzubereiten. Danach werden Sie 45 bis 60 Minuten mündlich geprüft. Der Ablauf ist wie folgt:
20 Minuten: Sie lesen unter Aufsicht den Fall und machen sich Notizen zu den Aufgaben. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Maximal 20 Minuten: Sie stellen den Fall vor und erläutern relevante Pflegeprobleme, Ressourcen, Ziele und Maßnahmen.
Bis zu 40 Minuten: Sie beantworten Nachfragen der Prüfenden zu den bei der praktischen Prüfung beschriebenen Kompetenzbereichen.
Ich werde nach Krankenpflegegesetz (KrPflG) geprüft. Wo finde ich Informationen dazu?
Informationen zu den Abläufen und Inhalten von Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach Krankenpflegesetz (KrPflG) finden Sie Sie in diesem Merkblatt (PDF).
Wann erfahre ich mein Prüfungsergebnis?
Erstversuch: Sie erhalten das Prüfungsergebnis unmittelbar im Anschluss an den zweiten Prüfungsteil; es erfolgt keine Mitteilung des Prüfungsergebnisses nach dem ersten Prüfungsteil.
Wiederholungsversuch: Sie erhalten das Prüfungsergebnis unmittelbar im Anschluss an die Prüfung. Dies ist besonders relevant, wenn beide Prüfungsteile wiederholt werden müssen. Anders als beim Erstversuch erfahren Sie hier bereits unmittelbar nach dem ersten Prüfungsteil das Prüfungsergebnis, um im Falle eines Nicht-Bestehens entscheiden zu können, ob Sie den zweiten Prüfungsteil antreten möchten oder nicht.
In beiden Fällen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit der Post, der das Prüfungsergebnis ebenfalls entnommen werden kann.
Wie gehe ich vor, wenn ich am Prüfungstag krank bin (Prüfungsrücktritt)?
Wenn Sie wegen Krankheit von der Prüfung zurücktreten müssen, reichen Sie das ärztliche Attest, welches Sie mit der Ladung erhalten, umgehend beim Landesprüfungsamt der Sozialbehörde ein (siehe auch: Hinweisblatt für den Rücktritt von der Prüfung einschl. Versäumnisfolgen, (PDF)). Außerdem ist Ihre zuständige Sachbearbeitung der Sozialbehörde (ist dem Ladungsschreiben zu entnehmen) unverzüglich zu informieren. Wenn Sie ohne Entschuldigung nicht zur Prüfung erschienen, wird der Prüfungsversuch gegebenenfalls als nicht bestanden gewertet.
Wie geht es weiter, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?
Wenn Sie die Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen und ein Anschreiben per Post. In dem Anschreiben steht, welche Unterlagen Sie nun bei Ihrer Sachbearbeitung der Sozialbehörde abgeben müssen. Wenn alle Unterlagen da sind, bekommen Sie Ihre Berufsurkunde. Damit ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen und Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Pflegefachkraft beginnen.
Was passiert, wenn Prüfungsteile nicht bestanden werden?
Die Eignungsprüfung (nur praktischer Teil) kann einmal wiederholt werden. Dies sollte innerhalb eines Jahres nach dem Nichtbestehen erfolgen.
Die Kenntnisprüfung ist nur erfolgreich bestanden, wenn beide Teile (mündlich und praktisch) bestanden sind. Wenn Sie einen oder beide Teile nicht bestehen, dürfen Sie diese einmal wiederholen. Dies sollte innerhalb eines Jahres nach dem Nichtbestehen erfolgen.
Sie erhalten mit der Post einen schriftlichen Bescheid über das Nichtbestehen sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.
Ich muss beide Prüfungsteile der Kenntnisprüfung wiederholen und habe den ersten Wiederholungsteil nicht bestanden. Muss ich den zweiten Wiederholungsteil trotzdem antreten?
Wenn Sie beide Prüfungsteile beim ersten Versuch nicht bestehen, müssen Sie beide Teile wiederholen. Wenn Sie den ersten Wiederholungsteil nicht bestehen, ist die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden. Sie können dann nicht mehr als Pflegefachkraft in Deutschland anerkannt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie den zweiten Wiederholungsteil der Prüfung dennoch machen möchten. Wenn Sie darauf verzichten möchten, informieren Sie Ihre Sachbearbeitung. Die Sachbearbeitung schickt Ihnen dann die Verzichtserklärung. Diese müssen Sie unterschreiben und an Ihre Sachbearbeitung schicken.
Wie geht es weiter, wenn die Eignungs-/Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden ist?
Wenn Sie die Eignungs-/Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Anerkennung Ihres pflegerischen Berufsabschlusses aus dem Ausland in Deutschland nicht möglich. Es gibt keine Möglichkeit eine weitere Wiederholungsprüfung abzulegen, auch nicht in einem anderen Bundesland.
Für Ihre weitere berufliche Zukunft in der Pflege gibt es nun folgende Optionen:
Aufnahme der beruflichen oder hochschulischen Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft
Anerkennung im Bereich der Gesundheits- und Pflegeassistenz in Hamburg
In welcher Sprache findet das Abschlussgespräch statt?
Das Abschlussgespräch wird in deutscher Sprache abgehalten. Ausreichende Kenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache in Wort und Schrift sind daher dringend empfohlen.
Wo wird das Abschlussgespräch durchgeführt?
Das Abschlussgespräch wird in der Regel in den Räumlichkeiten des jeweiligen Anbieters des Lehrgangs durchgeführt.
Was sind die Inhalte des Abschlussgesprächs nach PflBG?
Der Schwerpunkt des Abschlussgespräches liegt auf der Reflexion der eigenen beruflichen Rolle sowie des beruflichen Selbstverständnisses. Darüber hinaus sind die teambezogenen, einrichtungsbezogenen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie deren Einfluss auf das pflegerische Handeln einzubeziehen. Dabei werden die Kompetenzbereiche der (Anlage 2 der PflAPrV) berücksichtigt. Im Abschlussgespräch wird außerdem sichergestellt, dass Sie die pflegerischen Aufgaben, die (nach § 4 Absatz 2 PflBG) den Pflegefachkräften vorbehalten sind, wahrnehmen können.
Wie ist der zeitliche Umfang und der Ablauf des Abschlussgesprächs nach PflBG?
Das Abschlussgespräch dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Die Abläufe variieren leicht je nach Anbieter des Lehrgangs. Bitte erfragen Sie Details direkt bei den Anbietern (PDF).
Wann erfahre ich das Ergebnis des Abschlussgesprächs?
Unmittelbar nach dem Abschlussgespräch bewertet die Prüfungskommission Ihre Leistungen. Nach Abschluss der Bewertung erhalten Sie das Ergebnis.
Wie gehe ich vor, wenn ich am Tag des Abschlussgesprächs krank bin?
Wenn Sie am Tag des Abschlussgespräches krank sind, müssen Sie den Anbieter Ihres Lehrgangs unverzüglich informieren.
Wie geht es weiter, wenn ich den Anpassungslehrgang bestanden habe?
Wenn Sie das Abschlussgespräch bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen und ein Anschreiben per Post. In dem Anschreiben steht, welche Unterlagen Sie nun bei Ihrer Sachbearbeitung der Sozialbehörde abgeben müssen. Wenn alle Unterlagen da sind, bekommen Sie Ihre Berufsurkunde. Damit ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen und Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Pflegefachkraft beginnen.
Was passiert, wenn ich den Anpassungslehrgang nicht bestanden habe?
Sollten Sie das Abschlussgespräch nicht bestehen, kann der Anpassungslehrgang einmal verlängert werden. Sie erhalten mit der Post einen schriftlichen Bescheid über das Nichtbestehen sowie über den Verlängerungszeitraum. Im Anschluss an die Verlängerung wird ein weiteres Abschlussgespräch durchgeführt.
Kann auch dieses Gespräch nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist eine einmalige Wiederholung des gesamten Anpassungslehrgangs im ursprünglich festgelegten Zeitrahmen möglich. Auch die Wiederholung schließt mit einem Abschlussgespräch ab. Wird auch dieses nicht bestanden, gibt es keine weitere Möglichkeit, den Lehrgang zu verlängern oder zu wiederholen.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden
Das LPA ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die staatlichen Abschlussprüfungen in der Pflege sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.