Aufgaben und Zuständigkeit
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) ist im Bereich Hebammen Ihr Ansprechpartner für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die Voraussetzung ist, um die Tätigkeit als Hebamme auszuüben.
Darüber hinaus sind wir für Sie zuständig, wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und Ihren Abschluss in Hamburg anerkennen lassen möchten. Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.
Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gleichwertig ist, Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.
Die entsprechenden Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Kontakt
Informationen und Antragsformulare
Gesetze und Verordnungen
- Hebammengesetz (HebG)
- Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
- Hamburgisches Hebammengesetz (HmbHebG)
- Hebammen-Berufsordnung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“- Studium in Deutschland
- Hinweise zur Beantragung der Erlaubnis (PDF, 100 KB)
- Antrag und Vordruck ärztliche Bescheinigung (PDF, 55 KB)
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse als Hebamme
- Antrag und Merkblatt: Hinweise zum Anerkennungsverfahren und zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ nach § 5 des Hebammengesetz (HebG) (PDF, 200 KB)
- Anbieter von Anpassungsmaßnahmen (PDF, 75 KB)
Sonstiges
- Antrag: Certificate of good standing (PDF, 100 KB)
- Antrag auf Ersatzausfertigung einer Berufsurkunde als Hebamme (PDF, 225 KB)
Digitaler Service
- Sie können die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ hier online beantragen.
- Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können hier die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung