Aufgaben und Zuständigkeit
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) ist im Bereich Heilpraktikerwesen Ihr Ansprechpartner für die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz einschließlich der Überprüfungsdurchführung. Wir betreuen alle Antragsstellenden im Hamburger Zuständigkeitsbereich.
Für eine Terminvergabe zur Beratung und zu anderen individuellen Angelegenheiten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht.
Weitere Informationen, entsprechende Formulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Ansprechpersonen
Digitaler Service
Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz jederzeit online beantragen. Bitte halten Sie Ihre Antragsunterlagen bei der Antragsstellung in digitaler Form bereit, da alle Antragsunterlagen von Ihnen hochzuladen sind. Um die Onlineanmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Hamburg Serviceportal registrieren.
Weitere Informationen
Gesetze und Verordnungen
Hinweise zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (PDF)
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (PDF)
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie (PDF)
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Podologie (PDF)