Aufgaben und Zuständigkeit
Prüfungssachgebiet Erstausbildung Pflege
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die staatlichen Abschlussprüfungen in der Pflege sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.
Wir betreuen die Auszubildenden der Pflegeschulen in Hamburg und organisieren die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte per Post ein.
Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, können Sie bei uns zudem eine neue Berufsurkunde beziehungsweise ein neues Prüfungszeugnis beantragen. Sie erhalten dann eine Ersatzausfertigung.
Weitere Informationen, entsprechende Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.
Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.
Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.
Anpassungsmaßnahmen
Wenn Sie einen Bescheid mit einer Auflage bekommen haben (die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung konnte nicht festgestellt werden), können Sie nach Ihrer Wahl eine Kenntnis,- beziehungsweise Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ablegen. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Maßnahme nach der Anmeldung nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren möchten, kontaktieren Sie direkt einen Anbieter auf der untenstehenden Übersicht.
Wenn Sie eine Kenntnis,- beziehungsweise Eignungsprüfung ablegen möchten, empfehlen wir, einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Den Anbieter können Sie frei wählen. Bitte beachten Sie die Merkblätter zu den Abläufen und Inhalten der Prüfung.
Ansprechpersonen
Digitaler Service: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Antragsformulare und Informationen
Anträge und Merkblätter: Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Merkblatt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in der generalisierten Pflege (PDF, 165 KB)
- Merkblatt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in der generalisierten Pflege (Studium Pflege), PDF 110 KB
- Merkblatt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger (nach altem Gesetz) (PDF, 100 KB)
- Merkblatt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (nach altem Gesetz) (PDF, 100 KB)
- Merkblatt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin bzw. Altenpfleger (nach altem Gesetz) (PDF, 110 KB)
- Broschüre: "Handreichung für die generalistische Pflegeausbildung" (PDF, 1,4 MB)
- Faltblatt: "Die neue Pflegeausbildung" (PDF, 3,3 MB)
- Faltblatt "Übersicht der Pflegeschulen in Hamburg" (PDF, 2,5 MB)
Anträge und Merkblätter: Sonstiges
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung (PDF, 80 KB)
Anträge und Merkblätter: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Informationen für Arbeitgeber zum Verfahrensablauf bei der Anerkennungsstelle für ausländische Abschlüsse in den Gesundheitsfachberufen (PDF, 350 KB)
- Antrag und Merkblatt (DEUTSCH): Informationen über das Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (PDF, 110 KB)
- Antrag und Merkblatt (ENGLISCH): Information on the procedure for the recognition of training in a health profession completed abroad (PDF, 140 KB)
- Antrag und Merkblatt (DEUTSCH) Informationen über das Verfahren zur Anerkennung einer in der EU/EWR/Schweiz abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflege oder Geburtshilfe (PDF 85 KB)
- Möglichkeiten nach endgültig nicht bestandener Eignungs- oder Kenntnisprüfung (PDF, 60 KB)
- Anmeldung zur staatlichen Kenntnis-/Eignungsprüfung (PDF, 180 KB)
- Ärztliches Attest Rücktritt Eignungs- und Kenntnisprüfung (PDF, 83 KB)
- Ärztliche Bescheinigung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (PDF, 100 KB)
- Merkblatt Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach dem Krankenpflegegesetz (PDF, 250 KB)
- Merkblatt Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach dem Pflegeberufegesetz (PDF, 250 KB)
- Anbieter Anpassungsmaßnahmen (APQ KP) Übersicht (PDF, 80 KB)
- Muster-Erklärung zur Kostenübernahme (PDF, 45 KB)
- Muster-Vollmacht (PDF, 40 KB)
- Merkblatt bei Bescheid aus einem anderen Bundesland (PDF, 90 KB)
- Verzicht auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes (PDF, 45 KB)