Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Pflegefachkräfte (Fachfortbildungen)

  • Sozialbehörde
Ärzte und Pflegekräfte legen ihre Hände übereinander
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Aufgaben und Zuständigkeit

Staatliche Prüfung zur pflegerisch spezialisierten Fachkraft

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe (LPA) ist zuständig für das Prüfungswesen der in Hamburg landesrechtlich geregelten Fachfortbildungen in der Pflege, die auch als „Fachweiterbildungen“ bezeichnet werden. Diese Fachfortbildungen werden von staatlich anerkannten Bildungsträgern angeboten und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Bestehen stellt das LPA ein staatliches Prüfungszeugnis sowie eine Berufsurkunde aus.

Wir sind auch zuständig für die staatliche Anerkennung der Bildungsträger. Eine Übersicht der Bildungsträger finden Sie untenstehend im Downloadbereich.

Wenn Sie an einer staatlich anerkannten Fachfortbildung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Bildungsträger. Für Fragen zu Prüfungen oder bei diesbezüglichen Anliegen steht Ihnen die zuständige Ansprechperson des Prüfungswesens des LPA zur Verfügung (Kontaktdaten untenstehend). Bei Verlust von Urkunden oder Abschlusszeugnissen können Sie bei uns auch eine Ersatzausfertigung beantragen.

Wer im Ausland eine Anerkennung der jeweiligen Fachfortbildung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.

Fachfortbildungsordnungen im Bundesland Hamburg

Der Berufsbildungsausschuss der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beschließt die Fachfortbildungsordnungen in der Pflege. Anschließend werden sie von der Sozialbehörde als zuständiger Landesbehörde erlassen. Wir als Landesprüfungsamt führen die Prüfungsordnungen aus.

In Hamburg wurden bisher Fachfortbildungsordnungen für die folgenden Fachqualifikationen erlassen:

Fachkraft für:

  • Hygiene
  • Intensivpflege mit Spezialisierung
  • Leitungsfunktionen in Einrichtungen und Diensten (HmbWBG) sowie in Krankenhäusern und Eingliederungshilfe
  • Notfallpflege
  • Onkologische Pflege
  • Operationsdienst
  • Psychiatrische Pflege

Die genauen Berufsbezeichnungen sind den jeweiligen Prüfungsordnungen (Downloadbereich, siehe unten) zu entnehmen.

Die erlassenen Fachfortbildungsordnungen werden ergänzt durch die landesrechtliche Rahmenprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (RFPrO) vom 11. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung.

Anerkennung ausländischer Fachfortbildungen/Weiterbildungen

Wenn Sie eine Weiterbildung im Ausland erworben haben, die eine spezialisierte pflegerische Tätigkeit ermöglicht, können Sie diese im LPA anerkennen lassen, wenn es für die spezialisierte Tätigkeit eine entsprechende Landesregelung (Fachfortbildung) im Bundesland Hamburg gibt.

Voraussetzung ist, dass der von Ihnen erworbene Abschluss eine Tätigkeit ermöglicht, die der Fachfortbildungsordnung nach hamburgischem Landesrecht entspricht. Sie müssen außerdem die Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können, die in der jeweiligen Ordnung vorgegeben sind. Wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Berufsabschluss (z.B. Pflegeausbildung) nicht in Deutschland erworben haben, muss dieser zuvor in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Zusätzlich ist ein Sprachnachweis erforderlich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen können.

Ansprechpersonen

Prüfungsangelegenheiten, Berufsurkunden Fachfortbildungen
Carsten Müller
Tel.: 040-428 37-3996
E-Mail: carsten.mueller@soziales.hamburg.de

Ersatzausfertigungen aller Gesundheitsfachberufe 
Simon Steigleder 
Tel.: 040-428 37-2321
E-Mail: simon.steigleder@soziales.hamburg.de 

Certificate of good standing / Certificate of Current Professional Status und Auslandsbescheinigungen für alle Gesundheitsfachberufe
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de

Fachfortbildungsordnungen, Staatliche Anerkennung der Fort- und Weiterbildungsträger
Angela Hoppe-Damp
Tel.: 040-428 37-2425
E-Mail: angela.hoppe-damp@soziales.hamburg.de

Anerkennung ausländischer (Weiterbildungs-)Abschlüsse von Gesundheitsfachberufen
Bitte nutzen Sie für allgemeine, nicht auf einen bestehenden Antrag bezogene Fragen und den Erstkontakt das Funktionspostfach:
anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de 
Anna Georgescu (Nachname A-Be)
Ruven Tödtmann (Nachname Bf-Gh)
Florian Jendro (Nachname Gi-j + GPA A-M)
Jeannette von der Ohe (K-M)
Sven Schiewe (N-Sa)
Katharina Kohlbach-Brückner (Sb-Z)
Katrin Fohrholz (GPA N-Z + FEG)

Antragsformulare und Informationen

Fachfortbildungsordnungen Hamburg

Zum Weiterlesen

Fragezeichen und Ausrufezeichen
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LPA Hamburg

Anpassungsmaßnahmen: Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege in der Freien und Hansestadt Hamburg.

01. Dezember 2025
Ernährungsberatung
Colourbox.de / #266241
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Diätassistenz

Das LPA ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für staatliche Abschlussprüfungen im Bereich Diätassistenz sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.

Augenuntersuchung
Colourbox.de / Serhii Bobyk
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Bereich Orthoptik

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für staatliche Abschlussprüfungen im Bereich Orthoptik sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.