Aufgaben und Zuständigkeit
Staatliche Prüfung zur pflegerisch spezialisierten Fachkraft
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe (LPA) ist zuständig für das Prüfungswesen der in Hamburg landesrechtlich geregelten Fachfortbildungen in der Pflege, die auch als „Fachweiterbildungen“ bezeichnet werden. Diese Fachfortbildungen werden von staatlich anerkannten Bildungsträgern angeboten und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Bestehen stellt das LPA ein staatliches Prüfungszeugnis sowie eine Berufsurkunde aus.
Wir sind auch zuständig für die staatliche Anerkennung der Bildungsträger. Eine Übersicht der Bildungsträger finden Sie untenstehend im Downloadbereich.
Wenn Sie an einer staatlich anerkannten Fachfortbildung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Bildungsträger. Für Fragen zu Prüfungen oder bei diesbezüglichen Anliegen steht Ihnen die zuständige Ansprechperson des Prüfungswesens des LPA zur Verfügung (Kontaktdaten untenstehend). Bei Verlust von Urkunden oder Abschlusszeugnissen können Sie bei uns auch eine Ersatzausfertigung beantragen.
Wer im Ausland eine Anerkennung der jeweiligen Fachfortbildung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.
Fachfortbildungsordnungen im Bundesland Hamburg
Der Berufsbildungsausschuss der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beschließt die Fachfortbildungsordnungen in der Pflege. Anschließend werden sie von der Sozialbehörde als zuständiger Landesbehörde erlassen. Wir als Landesprüfungsamt führen die Prüfungsordnungen aus.
In Hamburg wurden bisher Fachfortbildungsordnungen für die folgenden Fachqualifikationen erlassen:
Fachkraft für:
- Hygiene
- Intensivpflege mit Spezialisierung
- Leitungsfunktionen in Einrichtungen und Diensten (HmbWBG) sowie in Krankenhäusern und Eingliederungshilfe
- Notfallpflege
- Onkologische Pflege
- Operationsdienst
- Psychiatrische Pflege
Die genauen Berufsbezeichnungen sind den jeweiligen Prüfungsordnungen (Downloadbereich, siehe unten) zu entnehmen.
Die erlassenen Fachfortbildungsordnungen werden ergänzt durch die landesrechtliche Rahmenprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (RFPrO) vom 11. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung.
Anerkennung ausländischer Fachfortbildungen/Weiterbildungen
Wenn Sie eine Weiterbildung im Ausland erworben haben, die eine spezialisierte pflegerische Tätigkeit ermöglicht, können Sie diese im LPA anerkennen lassen, wenn es für die spezialisierte Tätigkeit eine entsprechende Landesregelung (Fachfortbildung) im Bundesland Hamburg gibt.
Voraussetzung ist, dass der von Ihnen erworbene Abschluss eine Tätigkeit ermöglicht, die der Fachfortbildungsordnung nach hamburgischem Landesrecht entspricht. Sie müssen außerdem die Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können, die in der jeweiligen Ordnung vorgegeben sind. Wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Berufsabschluss (z.B. Pflegeausbildung) nicht in Deutschland erworben haben, muss dieser zuvor in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Zusätzlich ist ein Sprachnachweis erforderlich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen können.
Ansprechpersonen
Antragsformulare und Informationen
- Übersicht der staatlich anerkannten Bildungsträger (PDF, 70 KB)
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung - Fachfortbildung (PDF, 65 KB)
- Antrag auf Ausstellung einer Auslandsbescheinigung (PDF, 65 KB)
- Informationen über das Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (PDF, 110 KB)
- Informationen für Arbeitgeber zum Verfahrensablauf bei der Anerkennungsstelle für ausländische Abschlüsse in den Gesundheitsfachberufen (PDF, 350 KB)
Fachfortbildungsordnungen Hamburg
- Hygienefachkraft
- Dateien: Ordnung 1996 (PDF, 500 KB); Änderung 2019 (PDF, 30 KB); Änderung 2022 (PDF, 20 KB); Änderung 2025 (PDF, 50KB)
- Intensivpflege
- Dateien: Ordnung 2019 (PDF, 1,3 MB); Änderung 2022 (PDF, 115 KB); Änderung 2025 (PDF, 50KB)
- Leitung
- Datei: Ordnung 2022 (PDF, 230 KB); Änderung 2025 (PDF, 170 KB)
- Notfallpflege
- Datei: Ordnung 2022 (PDF, 365 KB); Änderung 2025 (PDF, 50 KB)
- Onkologische Pflege
- Dateien: Ordnung 2019 (PDF, 1 MB); Änderung 2022 (PDF, 22 KB); Änderung 2025 (PDF, 50 KB)
- Operationsdienst
- Dateien: Ordnung 1992 (PDF, 3,2 MB); Änderung 2022 (PDF, 222 KB); Änderung 2025 (PDF, 35 KB)
- Psychiatrische Pflege
- Datei: Ordnung 2023 (PDF, 430 KB); Änderung 2025 (PDF, 55 KB)
- Rahmenfortbildungsprüfungsordnung
- Dateien: Ordnung 2011 (PDF, 115 KB) 1; Änderung 2022 (PDF, 24 KB)