Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Bereich Physiotherapie

  • Sozialbehörde
Ein Physiotherapeut behandelt den Nacken eines älteren Mannes
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Aufgaben und Zuständigkeit

Prüfungssachgebiet Physiotherapie

Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die staatlichen Abschlussprüfungen der Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis.

Wir betreuen die Auszubildenden der Döpfer Schule, der Grone Schule, des Instituts für praxisorientierte Weiterbildung (IPW), der Ludwig Fresenius Schule, der medizinischen Akademie Hamburg (MAH) sowie des Universitätsklinikum Hamburg (UKE) und organisieren die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.

Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, ist es zudem möglich, bei uns eine neue Berufsurkunde beziehungsweise ein neues Prüfungszeugnis zu beantragen. Sie können dann eine Ersatzausfertigung erhalten.

Wer in Deutschland über eine Berufserlaubnis eines nichtakademischen Gesundheitsberufes verfügt und im Ausland eine Anerkennung der Berufsbezeichnung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte per Post ein.

Weitere Informationen, entsprechende Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Verkürzung der Ausbildung

Wenn Sie bereits eine andere Ausbildung oder Teile einer Ausbildung abgeschlossen haben, können diese im Regelfall auf die Dauer Ihrer neuen Ausbildung angerechnet werden, wenn eine Gleichwertigkeit besteht. Welche genauen Regelungen bei einer Ausbildungsverkürzung gelten, bestimmt das jeweilige Berufsgesetz des Gesundheitsfachberufs.

Um die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf verkürzen zu können, müssen Sie vor Beginn der Ausbildung einen Verkürzungsantrag im LPA stellen. Sollten Sie bereits eine Ausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister oder als Masseurin und medizinische Bademeisterin abgeschlossen haben, gelten für Sie gesonderte gesetzliche Regelungen für eine Ausbildungsverkürzung. Beide Antragsformulare (für Masseure und medizinischer Bademeister / Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie für andere Berufe) finden Sie im Downloadbereich. Beachten Sie bitte, dass der Antrag kostenpflichtig ist. Wir empfehlen daher dringend, vor der Antragstellung mit der ausbildenden Schule zu klären, ob eine Verkürzung der Ausbildung dort möglich ist.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Physiotherapie

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.

Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.

Anpassungsmaßnahmen

Wenn Sie einen Bescheid mit einer Auflage bekommen haben, können Sie zum Nachweis gleichwertiger Kenntnisse zwischen einer Eignungs-/ bzw. Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen. Für weitere Informationen zu den Optionen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.

Ansprechpersonen

Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten sowie Berufserlaubnisse für die Physiotherapie
Celine Vollrath
Tel.: 040-428 37-3502
E-Mail: celine.vollrath@soziales.hamburg.de

Ausbildungsverkürzung

Für Masseure und medizinische Bademeister / Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen:
Celine Vollrath
Tel.: 040-428 37-3502
E-Mail: celine.vollrath@soziales.hamburg.de

Für alle anderen Gesundheitsfachberufe:
Angela Hoppe-Damp
Tel.: 040-428 37-2425
E-Mail: angela.hoppe-damp@soziales.hamburg.de

Ersatzausfertigungen aller Gesundheitsfachberufe 
Simon Steigleder 
Tel.: 040-428 37-2321
E-Mail: simon.steigleder@soziales.hamburg.de 

Certificate of good standing / Certificate of Current Professional Status und Auslandsbescheinigungen für alle Gesundheitsfachberufe
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de

Anerkennung ausländischer (Weiterbildungs-)Abschlüsse von Gesundheitsfachberufen
Bitte nutzen Sie für allgemeine, nicht auf einen bestehenden Antrag bezogene Fragen und den Erstkontakt das Funktionspostfach:
anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de 
Anna Georgescu (Nachname A-Be)
Ruven Tödtmann (Nachname Bf-Gh)
Florian Jendro (Nachname Gi-j + GPA A-M)
Jeannette von der Ohe (K-M)
Sven Schiewe (N-Sa)
Katharina Kohlbach-Brückner (Sb-Z)
Katrin Fohrholz (GPA N-Z + FEG)

Digitaler Service: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Antragsformulare und Informationen

Anträge und Merkblätter: Physiotherapie

Anträge und Merkblätter: Sonstiges 

Anträge und Merkblätter: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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