Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Bereich Podologie

  • Sozialbehörde
Medizinische Fußpflege
www.colourbox.de / Egor Lyashenko

Aufgaben und Zuständigkeit

Sachgebiet Podologie

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die Erteilung der Berufserlaubnis der Fachrichtung Podologie. Die Berufserlaubnis wird erteilt, wenn die Abschlussprüfung bestanden sowie die Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung nachgewiesen ist.

Wer in Deutschland über eine Berufserlaubnis eines nichtakademischen Gesundheitsberufes verfügt und im Ausland eine Anerkennung der Berufsbezeichnung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.

Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, können Sie bei uns zudem eine neue Berufsurkunde beziehungsweise ein neues Prüfungszeugnis beantragen. Sie erhalten dann eine Ersatzausfertigung.

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte per Post ein.

Weitere Informationen, entsprechende Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Podologie

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.

Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.

Anpassungsmaßnahmen

Wenn Sie einen Bescheid mit einer Auflage bekommen haben, können Sie zum Nachweis gleichwertiger Kenntnisse zwischen einer Eignungs-/ bzw. Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen. Für weitere Informationen zu den Optionen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.

Ansprechpersonen

Berufserlaubnisse für die Podologie
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de 

Certificate of good standing / Certificate of Current Professional Status und Auslandsbescheinigungen für alle Gesundheitsfachberufe
Marie Rosenberg
Tel.: 040-428 37-3761
E-Mail: marie.rosenberg@soziales.hamburg.de

Ersatzausfertigungen aller Gesundheitsfachberufe 
Simon Steigleder 
Tel.: 040-428 37-2321
E-Mail: simon.steigleder@soziales.hamburg.de 

Anerkennung ausländischer (Weiterbildungs-)Abschlüsse von Gesundheitsfachberufen
Bitte nutzen Sie für allgemeine, nicht auf einen bestehenden Antrag bezogene Fragen und den Erstkontakt das Funktionspostfach:
anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de 
Anna Georgescu (Nachname A-Be)
Ruven Tödtmann (Nachname Bf-Gh)
Florian Jendro (Nachname Gi-j + GPA A-M)
Jeannette von der Ohe (K-M)
Sven Schiewe (N-Sa)
Katharina Kohlbach-Brückner (Sb-Z)
Katrin Fohrholz (GPA N-Z + FEG)

Digitaler Service: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Antragsformulare und Informationen

Anträge und Merkblätter: Podologie

Anträge und Merkblätter: Sonstiges

Anträge und Merkblätter: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

 

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