Aufgaben und Zuständigkeit
Sachgebiet Podologie
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) ist Ihre zuständige Anlaufstelle in Hamburg für die Erteilung der Berufserlaubnis der Fachrichtung Podologie. Die Berufserlaubnis wird erteilt, wenn die Abschlussprüfung bestanden sowie die Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung nachgewiesen ist.
Wer in Deutschland über eine Berufserlaubnis eines nichtakademischen Gesundheitsberufes verfügt und im Ausland eine Anerkennung der Berufsbezeichnung anstrebt, bedarf in der Regel einer Auslandsbescheinigung (Certificate of good standing, Current Professional Status). Das LPA ist zuständig, wenn Sie in Hamburg den Beruf ausüben oder vor dem Umzug ins Ausland zuletzt in Hamburg den Beruf ausgeübt haben.
Wenn Sie in Hamburg ausgebildet wurden, können Sie bei uns zudem eine neue Berufsurkunde beziehungsweise ein neues Prüfungszeugnis beantragen. Sie erhalten dann eine Ersatzausfertigung.
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ansprechperson. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags und dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte per Post ein.
Weitere Informationen, entsprechende Antragsformulare und unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Podologie
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.
Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.
Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.
Anpassungsmaßnahmen
Wenn Sie einen Bescheid mit einer Auflage bekommen haben, können Sie zum Nachweis gleichwertiger Kenntnisse zwischen einer Eignungs-/ bzw. Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen. Für weitere Informationen zu den Optionen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.
Ansprechpersonen
Digitaler Service: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg online beantragen: Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Antragsformulare und Informationen
Anträge und Merkblätter: Podologie
Anträge und Merkblätter: Sonstiges
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung (PDF, 80 KB)
- Antrag auf Ausstellung einer Auslandsbescheinigung (PDF, 65 KB)
Anträge und Merkblätter: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Informationen über das Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (PDF, 110 KB)
- Informationen für Arbeitgeber zum Verfahrensablauf bei der Anerkennungsstelle für ausländische Abschlüsse in den Gesundheitsfachberufen (PDF, 350 KB)
- Muster-Erklärung zur Kostenübernahme (PDF, 45 KB)
- Muster-Vollmacht (PDF, 40 KB)
- Merkblatt und Antrag (DEUTSCH) bei Bescheid aus einem anderen Bundesland (PDF, 150 KB)
- Verzicht auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes (PDF, 45 KB)