Verhandeln statt Gericht

ÖRA-Güteverfahren

Die ÖRA-Vergleichsstelle ist eine attraktive Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
Zwei Menschen geben sich die Hand
FHH

Rechtsstreitigkeiten sind oft unvermeidbar, denn unterschiedliche Rechtsauffassungen, unterschiedliche Sichtweisen des tatsächlichen Ablaufs von Geschehnissen und deren verschiedene Bewertung sind so selbstverständlich wie die Menschen unterschiedlich sind. Nicht selbstverständlich ist jedoch, dass die Parteien jeden daraus herrührenden Konflikt vor Gericht austragen müssen.

Die Gütestelle gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitparteien bei der Lösung ihrer Konflikte unterstützt. Sie bietet eine Möglichkeit zur gütlichen Einigung, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Vorteile des Güteverfahrens sind oft geringere Kosten, schnellere Verfahren und die Möglichkeit, eine informelle Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird. Dies kann Zeit sparen und die Beziehung zwischen den Parteien weniger belasten.

Ablauf des Güteverfahrens

Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet ein Güteverfahren unter der Vermittlung von besonders erfahrenen und qualifizierten Vorsitzenden. Rechtskonflikte lassen sich so

  • vertraulich,
  • schnell,
  • kostengünstig,
  • verbindlich und vollstreckbar erledigen.

Darüber hinaus hemmt ein Güteantrag (PDF, 70 KB) auf gütliche Einigung die Verjährung.

Die ÖRA kann in allen zivilrechtlichen Rechtskonflikten vermitteln. Eine Begrenzung in der örtlichen Zuständigkeit auf Hamburg existiert nicht, soweit das Rechtsproblem Bezug zum deutschen Rechtsraum hat. Es herrscht kein Anwaltszwang, aber selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.

Mehr Informationen

Wichtige Informationen finden Sie im Artikel Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Güteverfahren sowie in unserem Info-Faltblatt. Dieses und den Antrag auf gütliche Einigung können Sie unten herunterladen.

Kontakt

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 428 43 - 4152
Fax: +49 40 4279-61216
E-Mail: streitbeilegung.oera@soziales.hamburg.de

Download

ÖRA-Faltblatt "Verhandeln statt prozessieren" Außergerichtliche Streitbeilegung durch qualifizierte Juristen für natürliche und juristische Personen - HINWEIS: Dieses Faltblatt wird derzeit überarbeitet und steht deshalb vorübergehend nicht zur Verfügung

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Güteantrag bei der ÖRA

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Zum Weiterlesen

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Schlichtungsstelle Barrierefreiheit Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.

Tabellen und Schaubilder nebeneinander gelegt
Foto: Colourbox.de / Nataliiap

Schlichtungsstelle Barrierefreiheit Infomaterial und Tätigkeitsberichte

Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren.

Titelseite der Festschrift "100 Jahre ÖRA"
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1922 - 2022 Festschrift "100 Jahre ÖRA"

Seit 100 Jahren ist die ÖRA Teil der für Soziales zuständigen Behörde der Stadt Hamburg. Die Festschrift beleuchtet die Geschichte und die Aufgaben der ÖRA.