Rechtsstreitigkeiten sind oft unvermeidbar, denn unterschiedliche Rechtsauffassungen, unterschiedliche Sichtweisen des tatsächlichen Ablaufs von Geschehnissen und deren verschiedene Bewertung sind so selbstverständlich wie die Menschen unterschiedlich sind. Nicht selbstverständlich ist jedoch, dass die Parteien jeden daraus herrührenden Konflikt vor Gericht austragen müssen.
Die Gütestelle gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitparteien bei der Lösung ihrer Konflikte unterstützt. Sie bietet eine Möglichkeit zur gütlichen Einigung, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Vorteile des Güteverfahrens sind oft geringere Kosten, schnellere Verfahren und die Möglichkeit, eine informelle Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird. Dies kann Zeit sparen und die Beziehung zwischen den Parteien weniger belasten.
Ablauf des Güteverfahrens
Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet ein Güteverfahren unter der Vermittlung von besonders erfahrenen und qualifizierten Vorsitzenden. Rechtskonflikte lassen sich so
- vertraulich,
- schnell,
- kostengünstig,
- verbindlich und vollstreckbar erledigen.
Darüber hinaus hemmt ein Güteantrag (PDF, 70 KB) auf gütliche Einigung die Verjährung.
Die ÖRA kann in allen zivilrechtlichen Rechtskonflikten vermitteln. Eine Begrenzung in der örtlichen Zuständigkeit auf Hamburg existiert nicht, soweit das Rechtsproblem Bezug zum deutschen Rechtsraum hat. Es herrscht kein Anwaltszwang, aber selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.
Mehr Informationen
Wichtige Informationen finden Sie im Artikel Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Güteverfahren sowie in unserem Info-Faltblatt. Dieses und den Antrag auf gütliche Einigung können Sie unten herunterladen.
Kontakt
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 428 43 - 4152
Fax: +49 40 4279-61216
E-Mail: streitbeilegung.oera@soziales.hamburg.de