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Unterstützung für Bedürftige

Prozesskostenhilfe

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
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Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen.

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Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.

Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Information und Antragsformular

Auf den Internetseiten Bundesministeriums für Justiz stehen Ihnen zur Verfügung: