Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.
Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.
Information und Antragsformular
Auf den Internetseiten Bundesministeriums für Justiz stehen Ihnen zur Verfügung:
- Broschüre "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" (Informationen zum Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe)
- Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" (PDF, 275 KB)